Pflichtversicherungsverstöße

Northeim, Dienstag, 12.03.2024 NORTHEIM (Wol) - Die Polizei Northeim weist erneut darauf hin, dass seit dem 01.03.2024 neue Versicherungskennzeichen an betroffene Fahrzeuge anzubringen sind. Davon betroffen sind Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum. Aber auch E-Bikes (ab 26 km/h), S-Pedelecs, E-Scooter und Krankenfahrstühle. Auch am gestrigen Tag stellte die Polizei Northeim insgesamt drei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz im Northeimer Stadtgebiet fest. Zudem ist bei der Nutzung von E-Scootern darauf zu achten, dass ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben ist. Das Fahren mit mehreren Personen auf einem E-Scooter untersagt. Außerdem gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für das Autofahren. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Northeim Pressestelle Telefon: 05551/7005 200 Fax: 05551/7005 250 E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de