BPOLI MD: Zwei Männer, drei Haftbefehle, Drogen sowie vermutlich unterschlagene Ausweisdokumente
Am Wochenende vollstreckten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Magdeburg gleich drei Haftbefehle und stellten bei einem der Gesuchten neue Delikte fest:
Zunächst kontrollierte eine Streife am Samstag, den 16. März 2024 ge-gen 03:30 Uhr einen 41-Jährigen auf dem Hauptbahnhof in Magdeburg. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Fahndungs-system der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stendal nach dem Deutschen per Vollstreckungshaftbefehl suchte. Wegen Be-truges in drei Fällen wurde er im März 2023 durch das Amtsgericht Gardelegen zu einer Geldstrafe von 1700 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 85 Tagen verurteilt. Weder zahlte jener Mann die auferlegte Strafe, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Demnach erließ die ausschreibende Behörde im Februar dieses Jahres den Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er den offenen Geldbetrag nicht begleichen konnte, blieb eine Haft unumgänglich. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Staatsanwaltschaft wurde über den Aufgriff, den Vollzug der Maßnahme sowie den aktuellen Aufenthaltsort des Gesuchten entsprechend informiert.
Am darauffolgenden Sonntag, den 17. März 2024 ereilte einen 37-Jährigen das gleiche Schicksal. Er wurde gegen 14:00 Uhr ebenfalls am Hauptbahnhof Magdeburg festgestellt. Ein Abgleich seiner personenbe-zogenen Daten im Informationssystem der Polizei brachte gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Chemnitz zum Vorschein. Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilte ihn das Amtsgericht Chemnitz bereits im Juli 2022 zu einer Geldstrafe von 300 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen. Weder zahlte der Verurteilte die auferlegte Strafe, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Im September 2023 verurteilte ihn selbiges Amtsgericht erneut. Ihm wurde eine Geldstrafe von 1740 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 87 Tagen wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln auferlegt. Jedoch kam der Deutsche auch hier seiner Zahlung nicht nach und stellte sich nicht den Haftantritt. In der Folge erließ jene Staatsanwaltschaft Anfang des Jahres die Vollstreckungshaftbefehle. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diese, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Bei seiner Durchsuchung und der mitgeführten Sachen stellten die Einsatzkräfte in seiner Bauchtasche Drogen, hier vermutlich Ecstasy und Metamphetamin sowie zwei Ausweisdokumente, welche auf andere Personen ausgestellt waren, fest und anschließend sicher. Nach einem der der Personalausweise wurde bereits gefahndet. Nach Beendigung der strafprozessualen Maßnahmen und aufgrund der nicht Zahlungsfähigkeit des Gesuchten wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Er erhält zudem erneute Strafanzeigen wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie Unterschlagung der beiden Dokumente.
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