BPOLI PW – GdpD POM: Versuch der unerlaubten Einreise endete in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz – Bundespolizisten vollstrecken sieben Haftbefehle von fünf Personen bei der Einreise nach Deutschland
Für eine 45jährige moldawische Staatsangehörige beendete die bundespolizeiliche Kontrolle eines Fernreisebusses bereits am Freitag an der Grenze auf dem grenzüberschreitenden Verkehrsweg BAB 11 Pomellen den Versuch der unerlaubten Einreise nach Deutschland. Ihre Reisedokumente reichten für eine Einreise nicht aus. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung kam dann noch heraus, dass sie durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahls gesucht wurde. Da die 45jährige die 290,- Euro Geldstrafe sowie die 155,- Euro Verfahrenskosten nicht zahlen konnte, wurde sie der zur Verbüßung der 30tägigen Ersatzfreiheitsstrafe der Justiz überstellt und muss sich nun noch wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise verantworten.
Kurze Zeit später wurde ein 31jähriger polnischer Staatsangehöriger festgenommen. Wegen Erschleichen von Leistungen hatte ihn die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ausgeschrieben. Nach Zahlung der 588,- Euro ersparte er sich die 15tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Auch die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat ihn wegen des gleichen Tatbestandes ausgeschrieben.
In den Abendstunden kontrollierten Bundespolizisten an gleicher Stelle einen türkischen Kraftfahrer. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab gleich zwei Fahndungsausschreibungen. Die 1. Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort konnte der 59jährige durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2327,50 Euro abwenden und sich eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen ersparen.
Auch die 2. Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung / Strafvollstreckung nach Ordnungswidrigkeitengesetz (Geschwindigkeitsverstoß) durch den Landkreis Helmstedt konnte er durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von187,50 EUR einschließlich Mahngebühr abwenden.
Am Samstag gegen 02:30 Uhr nahmen die Bundespolizisten am Grenzübergang in Pomellen einen 27jährigen polnischen Staatsangehörigen in einem Reisebus. Er war durch dir Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln zur Festnahme/ Strafvollstreckung ausgeschrieben worden. Da er die auferlegten Kosten in Höhe von 1286 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz überführt.
Gegen 16:40 Uhr des gleichen Tages wurde ein 24jähriger Pole als Beifahrer in einem polnischen PKW kontrolliert. Gegen ihn lagen zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Berlin vor. Einmal wegen Diebstahls (450 Euro Geldstrafe bzw. 45 Tage Haft) sowie wegen Subventionsbetrug eine Geldstrafe in Höhe von 328,00 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 1499,73 EUR und 215,00 EUR eingezogene Gelder.
Bei Nichtzahlung beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 41 Tage. Da er die Geldstrafen nicht aufbringen konnte, wurde er am Samstag in den Abendstunden ebenfalls in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
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