Bundespolizeidirektion München: 874 Tage ins Gefängnis / Bundespolizei verhaftet Polen nahe Weyarn

Die Bundespolizei hat am Donnerstagnachmittag (21. März) einen polnischen Pkw-Fahrer in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Dem Mann steht ein 874-tägiger Gefängnisaufenthalt bevor. Er war zuvor an der A8 am Autobahnparkplatz Seehamer See Ost festgenommen worden. Im Rahmen einer Fahndungskontrolle überprüften die Rosenheimer Bundespolizisten die Personalien des 32-Jährigen, der in Richtung München unterwegs war. Dabei fanden die Beamten heraus, dass der Pole in der Vergangenheit mit dem Gesetz gehörig in Konflikt geraten war: Wegen gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung hatte ihn das Landgericht Hildesheim im Jahr 2014 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Nachdem er mehr als die Hälfte der Haft "abgesessen" hatte, konnte er den Strafvollzug vorzeitig verlassen, musste aber, so die Auflage, aus Deutschland ausreisen. Dabei war ihm deutlich gemacht worden, dass der Rest der ursprünglich festgesetzten Strafe fällig würde, wenn er in die Bundesrepublik zurückkäme. Offenbar spielte diese Belehrung für ihn keine Rolle mehr, denn am Donnerstagnachmittag reiste er, wie nachvollzogen werden konnte, über die Inntalautobahn ein. Die Fahnder der Bundespolizei brachten ihn dem Haftbefehl der Hildesheimer Justiz entsprechend ins Gefängnis nach München-Stadelheim. Dort wird er zum Verbüßen seiner Restfreiheitsstrafe 874 Tage lang bleiben müssen. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .