240322-1-K Gestohlenes Wohnmobil zum Kauf angeboten – Festnahme!
Zivilkräfte der Polizei Köln haben am Donnerstag (21. März) in Köln-Höhenhaus vier mutmaßliche Hehler (m18, m22, m22, w24) beim Versuch, ein gestohlenes Wohnmobil an einen Interessenten zu verkaufen, vorläufig festgenommen. Die Tatverdächtigen hatten zuvor den nun sichergestellten, fast 50.000 Euro teuren Camper über eine Internetplattform zum Kauf angeboten.
Bei der Besichtigung des Fahrzeugs gegen 17.30 Uhr am Pfarrer-Maybaum-Weg klickten die Handschellen. Während die 24-Jährige das Fahrzeug präsentierte, sollen die Männer das Umfeld aufgeklärt haben. Erste Ermittlungen ergaben, dass das Wohnmobil im vergangenen November aus einem Wohngebiet in Bergisch Gladbach gestohlen wurde. Die Ermittler prüfen nun, ob die Festgenommenen auch für den Diebstahl verantwortlich sind.
Hinweis der Polizei:
Im Internet werden zahlreiche gemietete oder gestohlene Fahrzeuge angeboten. Um Betrügern nicht "auf den Leim zu gehen", sollten sich Interessierte vor dem Kauf einige Fragen stellen - insbesondere bei vermeintlich besonders günstigen Angeboten:
Warum sollten Fahrzeuge zu einem derart niedrigen Kaufpreis inseriert werden? Warum bekomme ich den Zuschlag, obwohl ich hunderte Kilometer entfernt wohne - ist niemand anderes im Internet auf den Wagen aufmerksam geworden? Warum hat kein Händler den Wagen gekauft? Gerade Wohnmobile sind derzeit stark nachgefragt und selten günstig zu erwerben.
Die Polizei empfiehlt:
- Achten Sie beim Kauf darauf, den Wagen an der Wohnanschrift des
Anbieters zu besichtigen. - Seien Sie skeptisch, wenn die Anbieter kurzfristig verhindert
sind und beispielswese Angehörige/Mitarbeiter mit einer
Vollmacht schicken. - Seien Sie achtsam, wenn an der angegebenen Anschrift der Name
des Anbieters nicht auf der Klingel verzeichnet ist und dieser erst
nach Ihnen am vereinbarten Ort eintrifft. Warum sollte man auf der
Straße einen hohen Geldbetrag in bar übergeben? - Schauen Sie sich die Zulassungspapiere gut an,
Rechtschreibfehler sollten in amtlichen Dokumenten nicht zu finden
sein. So wird aus dem Geländewagen schnell ein "Gelendewagen" oder
die Groß- und Kleinschreibung ist fehlerhaft. - Achten Sie auf die in den Zulassungspapieren eingetragenen
Ausstellungsbehörden. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, besser
bekannt als Fahrzeugschein, ist auf der Rückseite die
Ausstellungsbehörde bereits aufgedruckt. Stimmt diese mit der Behörde
auf der Vorderseite überein oder wurde diese nachträglich verändert? - Liegt nur ein Fahrzeugschlüssel vor, ist dies immer ein
Verdachtsmoment, dass es sich möglicherweise um ein Mietfahrzeug
handelt. Sind zwei Schlüssel vorhanden, prüfen Sie deren
Funktionalität. Oft handelt es sich um Dummy-Schlüssel ohne Funktion.
Auch ist eine angeblich leere Batterie ein Hinweis auf einen falschen
Schlüssel. (sw/cg)Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
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