Verkehrsdienst bei Kontrollen erfolgreich
Im Rahmen von technischen Kontrollen wurde am Donnerstagnachmittag, gegen 14:15 Uhr, ein IVECO (Daily) mit Kennzeichen aus Dachau (DAH), mit Kühlaufbau angehalten und kontrolliert.
Bei der Inaugenscheinnahme wurde festgestellt, dass das Rad vorne links deutlich tiefer im Radkasten hing als das gegenüberliegende Rad.
Es wurde festgestellt, dass das Rad im Radkasten deutliche Schleifspuren verursacht hatte. Daher wurde das Fahrzeug einer Prüforganisation zugeführt.
Das Fahrzeug wurde im Jahr 2017 zugelassen und ist "erst" 77854 km bewegt worden.
Das Ergebnis: Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug einen Riss durch den Hauptrahmen hatte. Darüber hinaus wurden diverse Deformationen am Hauptrahmen festgestellt werden.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und den Fahrzeugführer und- halter erwarten Bußgeldbescheide in Höhe von 180,- EUR und 270,- EUR, beide erwartet zudem ein Punkt im Zentralregister in Flensburg).
Am Freitag, den 22.03.2024, um 12:30 Uhr, führte eine Funkstreifenwagenbesatzung des Verkehrsdienstes der Polizei des Märkischen Kreises eine allgemeine Verkehrskontrolle auf Höhe der Haltestelle "McDonalds", in 58509 Lüdenscheid, durch. Überprüft wurde ein Kleintransporter des Typs Citroen Jumper.
Im Rahmen der durchgeführten Verkehrskontrolle konnte ein 40-jähriger Tunesier als Fahrzeugführer des aufgeführten Kleintransporters identifiziert werden. Dieser verfügte über einen festen Wohnsitz im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Auf dem Beifahrersitz befand sich ein 39-jähriger Tunesier, der ebenfalls einen festen Wohnsitz in Deutschland begründet. Im Zuge einer zunächst durchgeführten informatorischen Befragung gaben die Personen an, auf dem Weg nach Italien zu sein, um anschließend nach Tunesien zu reisen. Weiterhin gab der Fahrzeugführer an, dass das Fahrzeug mit diversen Gepäckstücken beladen sei.
Daraufhin wurde die Ladung, im Einverständnis beider Beteiligten, durch die eingesetzten Kräfte in Augenschein genommen. Hierbei konnten vier Fahrräder, zwei Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter), sowie weitere Gegenstände aufgefunden werden. Im Rahmen einer durchgeführten Recherche in den polizeilichen Auskunftssystemen der Polizei konnte festgestellt werden, dass ein Fahrrad, sowie beide E-Scooter, aufgrund zugrundeliegender Eigentumsdelikte, zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Aufgrund der vor Ort herrschenden Verdachtslage der gewerbsmäßigen Hehlerei, sowie des besonders schweren Fall des Diebstahls, wurden nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hagen, insgesamt vier Fahrräder, sowie zwei E-Scooter als beweiserhebliche Gegenstände sichergestellt.
Eine vorläufige Festnahme wurde nach Prüfung in Frage kommender Haftgründe durch die Staatsanwaltschaft abgelehnt. Die Beschuldigten wurden nach Abschluss sämtlicher Maßnahmen vor Ort entlassen.
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