Brüggen/Viersen-Süchteln: Was man so alles nicht darf, wenn man E-Scooter fährt
Gleich zwei Männer haben fast zeitgleich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag unabhängig voneinander gemerkt, dass man bei einer Fahrt mit einem E-Scooter mehr beachten muss als einfach nur aufzusteigen und loszufahren.
Da ist zunächst der 18-Jährige aus Köln, der gegen Mitternacht in Brüggen auf der Borner Straße "einfach nur eine Runde drehen" wollte. Dabei hatte er ein entscheidendes Detail vergessen: Ein E-Scooter unterliegt der Lichtzeichenregelung, wie es auf Amtsdeutsch heißt. Übersetzt: Da muss Licht dran sein, und wenn es dunkel ist, muss das auch an sein.
Weil das nicht der Fall war, hielt eine Streifenwagenbesatzung den jungen Mann an. Während der Kontrolle fiel der Beamtin und dem Beamten Cannabisgeruch auf. Der 18-Jährige räumte auch ein, vor einer halben Stunde etwas geraucht zu haben. Der freiwillige Drogenvortest fiel positiv aus. Für beides - fehlendes Licht und Cannabis - wird er sich verantworten müssen.
Aus allen Wolken fiel um kurz vor Mitternacht ein 34-Jähriger aus Süchteln, der auf der Düsseldorfer Straße unterwegs war. Er fuhr auf seinem E-Scooter mit Licht und ohne Cannabis, dafür aber mit einem Versicherungskennzeichen, das seit 1. März nicht mehr gültig war.
Als ihm eine Streifenwagenbesatzung eröffnete, dass er damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoße, war er erstaunt. Er sei sicher, dass der Wechsel immer zum 1. April erfolge. Nein, tut er nicht, Stichtag ist der 1. März. Das steht auch in dem Versicherungsschein, den der Mann bei sich hatte.
Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Die kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. /hei (336)
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