LWSPA Gewässerverunreinigung Schweriner See/ Störkanal

Am 30.03.2024 erhielt die Wasserschutzpolizei Schwerin gegen 18.30 Uhr durch einen aufmerksamen Bürger den Hinweis auf eine großflächige Gewässerverunreinigung durch Kraftstoff. Der Störkanal im Bereich Brücke B 321 war auf einer Länge von etwa 300 m verunreinigt. Zur Eingrenzung und Bekämpfung der Verunreinigung ergriff die Feuerwehr in Absprache mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg entsprechende Maßnahmen. Dazu musste der Störkanal am Abend auf Höhe km 18,7 komplett gesperrt werden. Die Beamten der Wasserschutzpolizei übernahmen die Ermittlungen zum Hergang und Verursacher. Es wurden Proben genommen. Die Ermittlungen dauern an. Eine Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung wurde aufgenommen. Die Schifffahrtssperre wird im Laufe des heutigen Vormittags aufgehoben. Da die Bekämpfung der Verunreinigung weiter andauert, wird um besondere Vorsicht beim Befahren des Störkanals im Bereich Plate bis Schwerin Mueß gebeten. Heiko Hennings, PHK Schichtdienstleiter Wasserschutzpolizei Inspektion Schwerin Rückfragen zu den Bürozeiten: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle Telefon: 038208/887-3112 E-Mail: presse@lwspa-mv.de Internet: Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin Telefon: 0385/555760 Fax: 0385/555720 E-Mail: wspi-schwerin@lwspa-mv.de