Cannabisgesetz (CanG) seit 01. April in Kraft – Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr

Cannabisgesetz (CanG) seit 01. April in Kraft Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen - Sensibilisierung im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr Seit 01. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand. Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst. Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen - selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird - eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten. Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden. Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen. Verstärkte Kontrollen durch die Polizei Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen, hoch gehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen. Offenbach, 03.04.2024, Pressestelle, Felix Geis Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Südosthessen - Pressestelle - Spessartring 61 63071 Offenbach am Main Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer) Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745 Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806 Jennifer Mlotek (jm) - 1212 oder 0152 / 090 22567 Claudia Benneckenstein (cb) - 1214 oder 0152 / 066 23109 Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290 Fax: 0611 / 32766-5014 E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de