LWSPA Bootskriminalität in Mecklenburg-Vorpommern – Gemeinsame Pressemitteilung des Landeswasserschutzpolizeiamtes und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern
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Bootsmotorendiebstähle sind in unserem Bundesland, das von einem hohen Anteil an maritimem Tourismus geprägt ist, ein wiederkehrendes Thema.
Auch während der Winterpause des Wassersports waren Diebe bereits aktiv, wie die nachfolgenden Fälle aus dem Februar dieses Jahres beispielhaft belegen:
In einem Fall sind unbekannte Täter auf das Vereinsgelände eines Wassersportvereins eingedrungen. Hier wurden von insgesamt drei Sportbooten die Außenbordmotoren entwendet. Es handelte sich um einen fünf-, einen 15- sowie einen 90-PS-starken Motor. Die Täter haben die Zuleitungen der Motoren durchtrennt und in der weiteren Folge die demontierten Motoren unter der Maschendrahtumzäunung des Geländes hindurchgereicht. Der Gesamtschaden belief sich auf ca. 14.600 Euro. Die Sportboote befanden sich im Freilager und waren aufgepallt.
In einem weiteren Fall wurde der Diebstahl von zwei Außenbordmotoren angezeigt. Diese waren an Sportbooten montiert, welche auf einem Betriebshof abgestellt waren. Die Motoren waren an den Booten mit Sicherungsleisten gegen Wegnahme gesichert. Dabei handelte es sich um zwei 4-Takt-Motoren mit 25 bzw. 15 PS Leistung.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Lageentwicklung zu Beginn des Jahres 2024 ähnlich wie im Vorjahr dar, als in den ersten zwei Monaten ebenfalls bereits vier Außenbordmotoren von Booten, die sich im Winterlager befanden, entwendet wurden. 2022 waren es bis Ende Februar bereits neun entwendete Bootsmotoren. Auch im März und April 2024 wurden der Wasserschutzpolizei MV vermehrt Bootsmotorendiebstähle angezeigt, insbesondere in dem Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte.
Dennoch ist bei der landesweiten Betrachtung der Vorgangszahlen und der Anzahl der entwendeten Bootsmotoren seit 2020 eine leichte Entspannung festzustellen.
Im Jahr 2023 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 157 Vorgänge der Bootskriminalität bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Damit war erneut ein Rückgang zum Vorjahresniveau (2022: 203 Vorgänge) festzustellen. Der überwiegende Anteil der erfassten Vorgänge bezieht sich, wie in den Vorjahren auch, auf gestohlenes Bootszubehör (2022: 86 Fälle, 2021: 109 Fälle).
Im gleichen Zeitraum war auch beim Diebstahl von Bootsmotoren eine Abnahme der Stückzahlen festzustellen. So wurden im Jahr 2023 mit 38 gestohlenen Bootsmotoren 21 Stück weniger als im Vorjahr bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern als entwendet registriert. Im Jahre 2021 waren es noch insgesamt 67 sogenannte Außenborder. 2023 hatten es die Diebe am häufigsten auf die Motoren in den Leistungsklassen bis 15 PS abgesehen (19 Stück). 2022 waren es in dieser Leistungsklasse sogar 26 Stück. Die Beliebtheit gerade dieser Bootsmotoren dürfte in deren führerscheinfreiem Betrieb und dem eher leichten Gewicht von bis zu ca. 51 kg liegen, was auch deren illegalen Abtransport erleichtert. Dennoch wurden auch zehn Außenborder mit einer Leistung von mehr als 50 PS entwendet. (2022: 17 Motoren)
Anmerkung: Letztere haben ein Gewicht von ca. 115 kg.
Bei den Gesamtschäden ist im Jahr 2023 ein leichter Anstieg erkennbar, was auch auf das gestiegene Niveau der Endverbraucherpreise zurückzuführen sein dürfte. So lag die Schadenshöhe trotz des Rückgangs der Vorgangszahlen um ca. 12.000 Euro höher als im Jahr 2022 (2022: 496.151 Euro, 2023: 508.179 Euro)
Nach einer mehrjährigen Pause wurden 2023 erstmals wieder so genannte "Z-Antriebe" von in Sportbooten installierten Innenbordern entwendet. Dies ist insbesondere wegen der aufwändigeren Demontage (Boot muss sich außerhalb des Wassers befinden) erwähnenswert.
Bei den elektrischen Antrieben blieb die Anzahl der entwendeten Motoren 2023 mit sieben Stück auf dem Vorjahresniveau.
Auch die Anzahl der Bootshausangriffe lag 2023 mit zehn Vorgängen unter dem Vorjahresniveau (2022: 16 Vorgänge). In diesem Zusammenhang sei aber auch an die Besonderheit der Brandserie von Bootsschuppen in einer Neubrandenburger Gemeinschaftsanlage im April/Mai 2022 erinnert. Nach wie vor ist der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg deutlich häufiger von Diebstählen betroffen als der des Polizeipräsidiums Rostock.
Zwar stieg im Jahr 2023 die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen leicht. Dennoch befindet sich die Aufklärungsquote mit 3,2 Prozent nach wie vor auf einem sehr niedrigen Niveau.
Zur Vorbeugung von Straftaten im Zusammenhang mit Booten raten Wasserschutzpolizei und Landeskriminalamt zu erhöhter Wachsamkeit und geben folgende Hinweise:
1. Sichern Sie Ihr Boot und Ihren Außenborder zusätzlich, z.B. mit Ketten, Schlössern oder Alarmanlagen.
2. Achten Sie auf widerstandsfähige Tür-, Fenster- und Lukenbeschläge, Sicherheitszylinder an Kajütentüren und Lenkradsperren an und auf Ihrem Boot.
3. Verschließen Sie Kajüte und Backskisten.
4. Prüfen Sie, ob der Außenborder besser gegen Diebstahl geschützt werden kann, z.B. durch Mitnahme von Bord während des Stilllegens, durch Aufbewahrung in einer Halle oder in der heimischen Garage.
5. Lassen Sie den Außen- oder Innenbordmotor sowie maritimes Equipment bei Ihrer örtlichen Wasserschutzpolizeiinspektion codieren. Mit einer solchen eindeutigen Identifizierungs- und Eigentumskennzeichnung schaffen Sie die Möglichkeit, dass der entwendete Bootsmotor schnell Ihrem Eigentum zugeordnet werden kann.
6. Entfernen Sie leicht demontierbare und wertintensive Ausrüstungsgegenstände und lassen Sie keine Wertgegenstände an Bord.
7. Fotografieren Sie Ihr Boot. Registrieren Sie signifikante Merkmale, die ein Wiedererkennen erleichtern. Führen Sie einen Bootspass außerhalb Ihres Bootes mit allen Angaben zum Boot und zur Motortechnik.
8. Sollten Sie ein gebrauchtes Boot erwerben, achten Sie auf die Rumpfnummer (CIN - Craft Identification Number). Wird Ihnen ein Boot ohne oder mit "überarbeiteter" CIN angeboten, erkundigen Sie sich genau nach der Herkunft und den Besitzverhältnissen des Bootes. Die Wasserschutzpolizei berät Sie dazu gerne.
9. In diesem Zusammenhang rät die Polizei weiter, jeden Diebstahl sowie Versuchshandlungen, auch ohne materiellen Schaden, zur Anzeige zu bringen.
10. Zusätzliche kostenlose, individuelle und neutrale Beratungen gibt es bei Bedarf bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizeiinspektionen und den Wasserschutzpolizeiinspektionen des Landes.
Weitere Informationen: https://www.polizei-beratung.de
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