Unfall nach Verfolgungsfahrt in Güstrow
Am Samstag, 13. April 2024, war eine Funkwagenbesatzung der Polizei
im Bereich der Güstrower Innenstadt unterwegs als ihnen an einer
roten Ampel ein neben dem Funkwagen wartendes Fahrzeug näher ins Auge
fiel.
Die auf Tuning geschulten Kollegen nahmen augenscheinlich an dem
Fahrzeug unterschiedliche bauliche Veränderungen wahr, weshalb sie
sich beim Grün der Ampel hinter das Fahrzeug setzten um in der
weiteren Folge eine Verkehrskontrolle durchzuführen.
Noch bevor sie ein Anhaltesignal geben konnten, beschleunigte der
Fahrzeugführer seinen BMW sehr stark und bog in einem rasanten
Fahrmanöver von der Schweriner Straße in die Ulmenstraße ab. Diese
raste er in ihrer gesamten Länge förmlich durch, ohne auch nur auf
eine der einmündenden Querstraßen zu achten. Die Beamten schalteten
ihr Blaulicht und Martinshorn hinzu und versuchten zu dem flüchtenden
Pkw aufzuschließen. Ohne seine Geschwindigkeit groß zu verringern bog
dieser in die Feldstraße in Richtung Führerscheinstelle ab. Im
Bereich des Heideweges setzte er schließlich zu einem vierfachen
Überholvorgang an. Als er das letzte der vier am Stück überholten
Fahrzeuge auf Höhe einer Supermarktzufahrt passieren wollte, kam es
zum Verkehrsunfall mit einem Pkw. Dieser hatte den Raser nicht
bemerkt und wollte nach links abbiegen. Zeitgleich kam von dem
dortigen Parkplatz ein Transporter, welcher in den Heideweg in
Richtung des BMW-Fahrers aufbiegen wollte. Es ist seiner
Aufmerksamkeit zu verdanken, dass der Transporterfahrer das
Sondersignal der herannahenden Funkwagens wahrnahm und in der
Parkplatzausfahrt stehen blieb wodurch schlimmeres verhindert werden
konnte. Verletzt wurde am Ende glücklicherweise niemand, jedoch
entstanden Sachschäden in Höhe von ca. 20.000 Euro. Der Führerschein
des 21-jährigen BMW-Fahrers wurde vor Ort sichergestellt und das
Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.
Auffälligkeiten beim 21-Jährigen hinichtlich eines Alkohol-, Drogen-
oder Medikamentenkonsums wurden nicht festgestellt. Auch konnte am
Fahrzeug nichts beanstandet werden.
Eine Verkehrskontrolle wäre somit ohne Beanstandungen durchgeführt
worden.
Durch das im Rahmen der Flucht gezeigte Fehlverhalten wurden
Ermittlungsverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, sowie
des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gegen den BMW-Fahrer eingeleitet.
Zeugenbefragungen ergaben, dass der Unfallverursacher auf dem Rückweg
von einem Tuningtreffen in der Region gewesen ist.
gefertigt:
Felix Schulz
Polizeioberkommissar
stellv. Dienstgruppenleiter
Polizeihauptrevier Güstrow
verantwortlich:
André Falke
Erster Polizeihauptkommissar
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