Vorläufiges Ergebnis nach Durchsuchungsmaßnahmen im Bereich der Nadorster Straße.
Am vergangenem Freitag wurden seit dem frühen Abend aufgrund entsprechender Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichtes Oldenburg, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg erlassen wurden, mehrere Objekte wie Wohnungen und Geschäftsräume, im Bereich der Nadorster Straße zeitgleich durchsucht.
Wie berichteten bereits:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/5750817
Vorausgegangen waren diverse Ermittlungskomplexe, die unter anderem auf unerlaubte Glückspielhandlungen, den Verdacht der Ausübung der verbotenen Prostitution und den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln hindeuteten.
Zudem gab es in der Vergangenheit vermehrt Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung bezüglich möglicher weiterer Verstöße und Straftaten, denen die Ermittler ebenfalls nachgingen.
An den Ermittlungen waren neben der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland insbesondere auch Mitarbeiter der Stadt Oldenburg und des Zolls beteiligt.
Bei dem Großeinsatz wurden insgesamt fünf Objekte durchsucht. Hierbei kontrollierten die Ermittler insgesamt ca. 30 Personen.
Zu den einzelnen Kontrollergebnissen:
Bei der Durchsuchung eines Cafés konnten die Beamten mehrere mutmaßlich unerlaubt aufgestellte Glücksspielautomaten sicherstellen, die Ermittlungen hinsichtlich der Auswertung der Automaten dauert noch an.
Weiter konnten Mitarbeiter der Stadt Oldenburg ungefähr 400 Getränkeflaschen ohne entsprechendes Pfandsiegel auffinden, auch hier wurden die Flaschen sichergestellt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Im Rahmen der Durchsuchung mehrerer Wohnungen sowie der umliegenden Bereiche konnten die Beamten Kokain und Marihuana vorfinden. Die Betäubungsmittel waren größtenteils bereits als Verkaufseinheiten verpackt und waren somit augenscheinlich für den illegalen Handel bestimmt.
In einer Wohnung konnte zudem ein unerlaubt betriebener Friseursalon festgestellt werden. Auch hier wurden die Ermittlungen durch die Stadt Oldenburg und den Zoll aufgenommen und entsprechende Verfahren eingeleitet. Zudem wurde der Weiterbetrieb untersagt.
In einem Kiosk trafen die Beamten einen nichtdeutschen Staatsbürger an, der über keine Arbeitserlaubnis verfügte. Der Zoll hat in Abstimmung mit dem Ausländerbüro die weitere Ausübung der Tätigkeit untersagt und ein Verfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauern noch an.
Bei diesem Großeinsatz zeigte sich erneut, dass der gewählte Ansatz des behördenübergreifenden Vorgehens erfolgreich war. Es konnte von der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit alle beteiligten Behörden profitiert werden.
Die Polizei wird daher auch zukünftig eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Behörden anstreben und will diese fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
Pressestelle
Jens Rodiek
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