Bundespolizeidirektion München: Fahndungscomputer schlägt am Wochenende täglich an/ Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle
Am vergangenen Wochenende (26. bis 28. April) haben Lindauer Bundespolizisten vier Haftbefehle vollstreckt und dabei in zwei Fällen rund 2.500 Euro Justizschulden eingetrieben. Zwei der Gesuchten mussten hinter Gitter.
In der Nacht auf Freitag (26. April) kontrollierten Lindauer Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen rumänischen Fahrer eines in Frankreich zugelassenen Autos. Die Beamten fanden bei der Fahndungsüberprüfung des Mannes heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Der 28-Jährige war den deutschen Justizbehörden fast 1.600 Euro schuldig geblieben.
Da der Verurteilte die Summe nicht aufbringen konnte, lieferten ihn die Bundespolizisten am Nachmittag in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Die Ersatzfreiheitsstrafe des Rumänen währte jedoch nur kurz, da ein Bekannter des Verhafteten die Justizschulden des 28-Jährigen noch am selben Tag bei den Beamten einzahlte.
Am Samstagabend (27. April) holten die Bundespolizisten am Lindauer Inselbahnhof einen österreichischen Staatsangehörigen aus einem Zug. Der verwirrte Mann hatte sich in der Zugtoilette eingeschlossen und später angegeben, sich Drogen gespritzt zu haben.
Bei der Überprüfung des 32-Jährigen stellten die Beamten fest, dass dieser bereits seit drei Jahren von der Staatsanwaltschaft Ravensburg per Vollstreckungshaftbefehl wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gesucht wurde. Die Bundespolizisten brachten den Mann zunächst zur Hafttauglichkeitsprüfung ins Krankenhaus Lindau und lieferten ihn am späten Abend zur Verbüßung seiner rund viereinhalbmonatigen Restfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
In der Nacht auf Sonntag (28. April) kontrollierten Bundespolizisten an einer Lindauer Tankstelle einen rumänischen Fahrer eines in Moldau zugelassenen Wagens. Bei der Überprüfung des 33-Jährigen schlug sogleich der Fahndungscomputer an. Der Rumäne wurde von der Staatsanwaltschaft Traunstein per Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Der Mann konnte die vom Gericht verhängte Geldstrafe von knapp 900 Euro begleichen und somit weiterreisen.
Nur wenig später stoppte eine Streife der Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen Fernreisebus mit dem Routing Lyon-Zagreb. Bei der Kontrolle der Businsassen fiel den Beamten ein ausweisloser russischer Staatsangehöriger auf, der lediglich eine schweizerische Wegweisungsverfügung sowie einen Sozialunterkunftsausweis bei sich führte. Die Polizisten stellten außerdem fest, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main seit August 2021 wegen unerlaubter Einreise per Vollstreckungshaftbefehl auf der Suche nach dem 50-Jährigen war. Der Mann konnte die ausstehende Geldstrafe von über 500 Euro nicht begleichen.
Weiterhin lag gegen den Mann, der seit 2018 bereits in sechs europäischen Ländern Asylanträge gestellt hatte, seitens der italienischen, schweizerischen sowie niederländischen Behörden jeweils eine schengenweite Fahndungsnotierung zur Einreiseverweigerung vor.
Die Bundespolizisten zeigten den Busreisenden wegen versuchter unerlaubter Einreise an und führten ihn am Montagnachmittag (29. April) beim Amtsgericht Lindau vor, um eine an die Ersatzfreiheitsstrafe anschließende Zurückweisungshaft zu erwirken. Anschließend lieferten die Beamten den Mann in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
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