BPOLI LUD: Am Feiertag in die Justizvollzugsanstalt

Für drei Männer endete der gestrige Mai-Feiertag in der Justizvollzugsanstalt. Nachdem ein 44-jähriger Pole offensichtlich zu viel und zu oft ins Glas geschaut hatte, zog dieser durch sein Verhalten die Aufmerksamkeit von Bundespolizisten auf sich. Die 2,2 Promille (Atemalkohol) hatten den Mann nicht daran gehindert, sich am Nachmittag trotz eines bestehenden Haftbefehls vor dem Görlitzer Bahnhof blicken zu lassen. Kurz darauf klickten die Handfesseln. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hatte seinen Namen auf die Fahndungsliste setzen lassen, weil er es bislang versäumte, eine Geldstrafe wegen Diebstahls zu bezahlen. Die fälligen 750,00 Euro fehlten ihm schließlich auch gestern. Deshalb sitzt er nun die nächsten Wochen fest. Ähnlich erging es einem Deutschen (45) aus Berlin. Der 45-jährige hatte sich wohl nicht daran gestört, am zeitigen Abend über die Autobahn bei Görlitz nach Deutschland einzureisen, obwohl die Berliner Staatsanwaltschaft gleich mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen nach ihm fahnden ließ. Den Haftbefehlen lagen zwei Urteile des Amtsgerichts Tiergarten zugrunde. Im ersten Fall ging es um das Erschleichen von Leistungen, im zweiten um Beleidigung. Der Berliner hätte insgesamt 1.350,00 Euro zahlen müssen ... die er aber nicht dabeihatte. Der dritte Verurteilte an diesem Tag verirrte sich kurz nach 22.20 Uhr auf die Görlitzer Stadtbrücke, um sich ebenfalls festnehmen zu lassen. Gegen den 41-Jährigen aus Polen hatte das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree wegen Hehlerei eine Freiheitsstrafe angeordnet. Weil sich der Mann nicht freiwillig zum Haftantritt meldete, half die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) später mit einem Haftbefehl nach. Ein Jahr und zwei Monate lang passen nun Justizvollzugsbeamte auf den Festgenommenen auf. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de