Bundespolizeidirektion München: Bestechungsversuch scheitert in Kontrollstelle / Serbe hofft vergeblich auf bestechliche Beamte und darf Fahrt nicht fortsetzen

Ein serbischer Pkw-Fahrer hat am Mittwoch (1. Mai) offenkundig versucht, Bundespolizisten an der A93 zu bestechen. Damit wollte er wohl bewirken, dass sie ihn unbehelligt weiterreisen lassen würden. Dem kamen die Kontrollbeamten allerdings nicht nach. Stattdessen beschuldigten sie den 32-Jährigen gleich mehrerer Straftaten. Schon als sich das Auto des Serben der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden näherte, fiel auf, dass etwas nicht stimmte: Das Fahrzeug verfügte über keine Kennzeichen. Auf Nachfrage, wo sich diese befänden, gab der Mann an, dass der Wagen beim Kauf in Österreich schon teuer genug gewesen sei und die Anschaffung von Kennzeichen deshalb nicht mehr in Frage gekommen wäre. Recherchen der Bundespolizei ergaben, dass der Pkw keine gültige Zulassung besitzt und ein Versicherungsschutz nicht besteht. Eine Fahrerlaubnis konnte der serbische Staatsangehörige ebenfalls nicht aushändigen. Wie sich rasch herausstellte, war ihm sein Führerschein auf Probe in der Vergangenheit wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss entzogen worden. Da er außerdem noch nicht einmal einen Pass mitführte, wurde ihm vorgeworfen, illegal einreisen zu wollen. Damit aber noch nicht genug: In seinem Gepäck fanden die Bundespolizisten mehrere Gramm Kokain. Ein Drogentest ergab, dass der Mann offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer gesessen war. Als er mit den Tatvorwürfen konfrontiert wurde, bot er den in der Kontrollstelle eingesetzten Beamten jeweils 50 Euro an, wenn er seine Fahrt fortsetzen könnte. Diese verweigerten die Annahme des Geldes und eröffneten ihm, dass er vorläufig festgenommen sei. Alles in Allem beschuldigte die Bundespolizei den Serben der Bestechung, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Führens eines Fahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel, eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des illegalen Einreiseversuchs. Unabhängig von der weiteren Strafverfolgung musste er sich für die Fortsetzung seiner Fahrt um alternative Reisemöglichkeiten bemühen. Die Ermittlungen wurden von der verständigten Grenzpolizeiinspektion Raubling übernommen. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .