BPOL NRW: Fünf Festnahmen am Düsseldorfer Flughafen – Fahndungserfolg durch die Bundespolizei
Insgesamt fünf zur Festnahme ausgeschriebene Personen nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am vergangenen Wochenende (03.-05.05.2024) fest.
Als erstes kontrollierten die Beamten am Freitagvormittag eine deutsche Staatsangehörige, welche aus Dublin/Irland einreiste. Hierbei wurde festgestellt, dass nach der 41-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen die im Mai 2021 verurteilte Frau erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 31 Tagen konnte von der Reisenden jedoch abgewendet werden, da sie die Geldstrafe in Höhe von 1.550 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Danach setzte sie ihre Reise fort.
Freitagnachmittag wurde im Rahmen der Streifentätigkeit im öffentlichen Bereich des Flughafens Düsseldorf ein 57-jähriger deutscher Staatsangehöriger durch die Bundespolizei kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass auch dieser Mann gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Diebstahls geringwertiger Sachen gegen den bereits im Mai 2014 rechtskräftig Verurteilten erlassen.
Die Geldstrafe in Höhe von 1.950 Euro konnte der in Köln lebende Mann jedoch nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 39 Tagen nicht abwenden. Er wurde somit durch die Bundespolizeibeamten an die Justizbehörden überstellt.
Am Sonntagvormittag wurde ein niederländischer Staatsangehöriger kontrolliert, der beabsichtigte, nach Antalya/Türkei auszureisen. Hier stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Aurich zur Fahndung ausgeschrieben war. Im August 2023 hatte diese einen Haftbefehl wegen Unterschlagung gegen den im Februar 2023 Verurteilten ausgestellt.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen konnte von dem in den Niederlanden lebenden Mann jedoch abgewendet werden, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Danach trat der 56-Jährige seinen Flug in die Türkei an.
Sonntagnachmittag wurde ein türkischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen fahrlässigen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 43-Jährigen erlassen hatte. Demnach wurde er im Februar 2023 rechtskräftig verurteilt.
Der in Mönchengladbach lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei Sonntagnachmittag einen ägyptischen Staatsangehörigen, welcher sich ebenfalls auf der Ausreise eines Fluges nach Istanbul/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 31-Jährige von der Staatsanwaltschaft Münster zur Fahndung ausgeschrieben war. Im April dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen den im August 2023 Verurteilten erlassen.
Doch auch der in Dortmund lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 225 Euro vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen abwenden. Anschließend trat er seinen Flug in die Türkei an.
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