Bundespolizeidirektion München: Weitere Absetzung von geschleusten Syrern / Migrantengruppe am Haltepunkt Urschalling abgesetzt
Am Samstag (4. Mai) hat die Polizei im Gemeindebereich Prien am Chiemsee mehrere syrische Migranten in Gewahrsam genommen. Die Gruppe ist offenbar von einem Schleuser nach Deutschland gebracht und abgesetzt worden. Den Angaben zufolge mussten zwei Syrer die mehrstündige Fahrt mangels verfügbarer Sitzplätze durchgängig im Kofferraum zubringen. Von zwei der insgesamt sechs Geschleusten fehlt trotz längerer Suche der Bundespolizei mit mehreren Streifen und einem Hubschrauber jede Spur.
Einem Zeugenhinweis entsprechend trafen Polizeibeamte am Haltepunkt Urschalling nahe Prien zwei Männer, 19 und 29 Jahre, eine Frau, 29 Jahre, sowie einen 16-jährigen Jugendlichen an. Keiner von ihnen verfügte über die erforderlichen Einreisepapiere. Im Rahmen einer ersten Befragung stellte sich heraus, dass die Gruppe ursprünglich aus sechs Personen bestanden hatte. Die Fahndung der verständigten Rosenheimer Bundespolizei mittels Streifenwagen und Polizeihubschrauber im Umfeld verlief ohne weitere Erkenntnisse. Die Ermittler schließen nicht aus, dass die beiden fehlenden Männer, die sich unmittelbar nach der Absetzung vom Haltepunkt Urschalling entfernt haben sollen, absprachegemäß von einem weiteren Schleuser mitgenommen worden sind.
Laut der zuständigen Bundespolizeiinspektion in Rosenheim gleicht der Fall einer Absetzung, die knapp eine Woche zuvor in derselben Gegend festgestellt worden war. Auch bei der am Samstagvormittag angetroffenen Gruppe handelt es sich um geschleuste Syrer, die von Slowenien aus mitgenommen worden sein dürften. Die gesamte Schleusung, die bis zu 7.000 Euro pro Person gekostet haben soll, ist offenkundig von einer Schlepperorganisation im Hintergrund geplant und etappenweise durchgeführt worden. Um möglichst viele Personen schleusen zu können, schreckte der Fahrer nicht davor zurück, zwei Migranten ungesichert im Kofferraum zu befördern. Die Bundespolizei ermittelt wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Bedingungen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die erwachsenen Syrer, die um Schutz in der Bundesrepublik nachgesucht hatten, einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Der Minderjährige konnte der Obhut des Jugendamts anvertraut werden.
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