Unfallbeteiligte kehren an Unfallstelle zurück und so fällt mutmaßliche Trunkenheitsfahrt auf
Am Dienstag, dem 21. Mai 2024 gegen 20:30 Uhr wurde die Polizei in die Saßnitzer Merkelstraße, Höhe Bahnübergang gerufen. Dort hielten sich zwei Unfallbeteiligte (beide Deutsche, 44- und 60-jährig) auf, die mutmaßlich gegen 18 Uhr an dieser Stelle einen Verkehrsunfall hatten und sich ursprünglich selbst geeinigt hatten.
Mutmaßlich touchierte der 60-jährige Unfallbeteiligte das Fahrzeug des 44-jährigen beim Abbiegen. Auf dessen Beifahrersitz befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls die 8-jährige Tochter des 44-Jährigen.
Während der Unfallaufnahme gab der 44-jährige an, dass er aus Schock nach dem Unfall einige Bier getrunken habe. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab um 20:45 Uhr einen Wert von 1,71 Promille. Da durch die eingesetzten Beamten nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der 44-Jährige zum Zeitpunkt des Unfalls nicht unter Einfluss von Alkohol stand, wurde ein Amtsarzt zur Blutprobenentnahme hinzugezogen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und eine Weiterfahrt untersagt.
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