E-Scooter ohne Versicherungsschutz

Zwei Beamte der Verfügungseinheit der Polizei Gifhorn fuhren am Dienstag dieser Woche im Rahmen der Streife auf der Braunschweiger Straße in Gifhorn. Gegen 14:00 Uhr wurden sie dabei auf einen E-Scooter aufmerksam. An diesem war ein Versicherungsnachweis in schwarzer Schrift angebracht, dieser folglich nicht mehr gültig. Die Beamten stoppten die Fahrt und kontrollierten den männlichen Fahrer. Dabei nahmen sie Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes wahr. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,72 Promille. Neben dem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss sich der Mann also auch einem Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen. In der Nacht auf den heutigen Donnerstag wurden Beamte aus dem Einsatz- und Streifendienst der Polizei Gifhorn, ebenfalls auf der Braunschweiger Straße, auf einen anderen E-Scooter aufmerksam. An diesem war kein Nachweis der Versicherung angebracht. Bei der anschließenden Kontrolle gab der 23-jährige Fahrer an, einen gültigen Versicherungsschutz zu besitzen. Eine Überprüfung in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab jedoch, dass der Versicherungsschutz bereits abgelaufen war. Auch dieser Mann muss sich einem Strafverfahren stellen. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge, um mit ihnen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Für das Versicherungsjahr 2024/2025 haben die entsprechenden Kennzeichen eine blaue Schrift. Ein Versicherungsjahr beginnt immer am 01. März und endet am letzten Tag des Februars im Folgejahr. Die Versicherungen können jedoch auch unterjährig abgeschlossen werden. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Gifhorn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Christoph Nowak Telefon: 05371 980-104 E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de