BPOLI LUD: Haftbefehle vollstreckt
Am gestrigen Tag sind durch die Bundespolizei zwei Haftbefehle, in der vergangenen Nacht ein weiterer Haftbefehl vollstreckt worden.
Zunächst nahmen die Ordnungshüter am Dienstag gegen 11.00 Uhr in Niesky, Bautzener Straße, einen 39-Jährigen aus dem Landkreis Görlitz fest. Bei der Überprüfung seiner Personalien war ans Licht gekommen, dass gegen den Mann gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle, beide vor kurzem von der Staatsanwaltschaft Görlitz ausgestellt, vorlagen.
Im ersten Fall, bei welchem dem Haftbefehl eine Verurteilung wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz zugrunde lag, hätte der Festgenommene noch 180,00 Euro zu Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe von wenigen Tagen zahlen müssen (ein Teil der Gesamtstrafe war zu diesem Zeitpunkt bereits beglichen).
Im zweiten Fall ging es um eine Verurteilung wegen Diebstahls und im Weiteren um eine offene Forderung i.H.v. 1.544,00 Euro Geldstrafe einschließlich Verfahrenskosten. In diesem Zusammenhang erklärte der Festgenommene, dass er eine Ratenzahlung vereinbart habe und er deshalb auf freien Fuß zu setzen sei. Eine Rücksprache mit der Anklagebehörde ergab jedoch, dass die Zahlungsvereinbarung nicht bewilligt wurde. Fehlende finanzielle Mittel führten ihn somit in eine Justizvollzugsanstalt.
Ungefähr 30 Minuten später klickten in der Autobahn-Kontrollstelle auf dem Rastplatz An der Neiße bei einem einreisenden Ukrainer (42) die Handfesseln. Bei der Kontrolle war bemerkt worden, dass der Reisende vom Amtsgericht Landau in der Pfalz wegen Urkundenfälschung verurteilt und anschließend sein Name von der Landauer Staatsanwaltschaft auf die Fahndungsliste gesetzt worden war. Zwar sorgte der Verurteilte durch die Zahlung von insgesamt 673,50 Euro für die Löschung des Haftbefehles, die Einreise aber scheiterte dennoch. Schließlich erfüllte der 42-Jährige nicht die Einreisevoraussetzungen, weshalb er nach Polen zurückgewiesen wurde.
Auch wenn gegen ihn zunächst ein Haftbefehl vorlag, reiste dann heute, kurz nach Mitternacht, ein polnischer Bürger (57) über die gleiche Kontrollstelle tatsächlich nach Deutschland ein. Das war möglich, weil der 57-Jährige unmittelbar nach der Kontrolle 250,00 Euro hinterlegte bzw. an die Kontrollbeamten übergab, damit diese den Betrag an die Landesjustizkasse Bamberg weiterleiten. Schließlich war auch er, wenn auch vom Amtsgericht Ansbach, wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
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