BPOLI LUD: Drei Namen weniger auf der Fahndungsliste
Innerhalb weniger Stunden konnten gestern die Namen einer polnischen Frau sowie von zwei polnischen Männern auf der Fahndungsliste gelöscht werden, nachdem entsprechende Haftbefehle vollstreckt wurden. Sowohl die Verurteilte (43) als auch die Verurteilten (43, 51) waren im Rahmen der Binnengrenzkontrollen auf der Autobahn bei Görlitz bzw. auf der Görlitzer Stadtbrücke von der Bundespolizei festgenommen worden.
Zunächst war gegen 12.00 Uhr der 43-Jährige aufgefallen, der zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Basecap mit Hakenkreuzen trug. Darüber hinaus entdeckten die Beamten im Fahrzeug des Mannes ein Schlüsselband, auf dem ebenfalls Hakenkreuze zu erkennen waren. Insofern wird nun wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ermittelt. Das Basecap und das Band wurden in diesem Zusammenhang sichergestellt. Weil er die Frage nach dem Führerschein verneinte, kommen Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinzu. Schließlich war bei der Überprüfung seiner Personalien festgestellt worden, dass die Staatsanwaltschaft Dresden nach ihm fahnden ließ. Dieser Fahndung lag ein Strafbefehl aus 2023 zugrunde. Demnach hatte der Verurteilte eine Strafe i.H.v. 1.400 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr zu zahlen. Weil er die offene Forderung bis gestern offensichtlich ignorierte, kam er später in eine Justizvollzugsanstalt (JVA). Dort wird er nun die nächsten Wochen verbringen.
Eine Stunde später klickten bei der 43-Jährigen die Handfesseln. In ihrem Fall fiel die Summe der offenen Forderung noch etwas höher aus. Die Frau war im Sommer des vergangenen Jahres vom Amtsgericht Görlitz wegen Diebstahls verurteilt und zur Zahlung von 1.980,00 Euro verpflichtet worden. Eine Einlieferung in eine JVA ersparte sie sich, übergab das Geld sowie 258,20 Euro für die Begleichung der Verfahrenskosten, um anschließend weiterzureisen.
Eine weitere Stunde später erschien der 51-Jährige in der Kontrollstelle. Er hatte auf einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße wegen versuchten Diebstahls erlassen hatte, nicht reagiert. Derzeit befindet sich der Verurteilte in einem Krankenhaus. Unmittelbar nach der Festnahme plagten ihn Bauchschmerzen. Sofern der Patient entlassen wird, erfolgt jedoch die nächste Einlieferung ... in diesem Fall aber ebenfalls in die JVA. Der Grund: Zahlungsschwierigkeiten über 600,00 Euro.
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