Bundespolizeidirektion München: Endstation Grenzübergang – Bundespolizei verweigert Risikofans die Einreise Mit „Bengalos“, Sturmhaube und Drogen auf dem Weg zur EM
Freilassing. Aus Anlass der Fußballeuropameisterschaft hat die Bundespolizei die Maßnahmen auf allen Verkehrswegen im eigenen Zuständigkeitsbereich intensiviert. Damit soll die Einreise von gewaltbereiten Fußballstörern erkannt und verhindert werden, soweit dies rechtlich möglich ist.
Am Samstag (15. Juni) haben Bundespolizisten auf der A 8 drei slowenischen Staatsangehörige die Einreise verweigert und diese mit entsprechenden Strafanzeigen nach Österreich zurückgewiesen. Bei der Kontrolle fanden die Beamten typische Utensilien der gewaltbereiten Fanszene und zeigten sie entsprechend an.
Unterstützungskräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing kontrollierten am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn einen Pkw mit slowenischer Zulassung. Der 29-jährige slowenische Fahrer gab an, zusammen mit seinen Begleitern, nach Stuttgart zum Fußballspiel der slowenischen Nationalmannschaft fahren zu wollen. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fand die Polizei über 40 Gramm Marihuana. Ein durchgeführter Drogen-Urintest verlief positiv auf THC. Auch vier, als "Bengalos" bekannte, Feuerwerkskörper kamen bei der Durchsuchung zum Vorschein. Zwei dieser "Bengalos" waren nicht mit einem erforderlichen Prüfzeichen versehen.
Im Kofferraum stießen die Beamten auf drei weitere "Bengalos" ohne Prüfzeichen. Diese wurden dem Beifahrer, einen 33-jährigen Slowenen, zugeordnet.
Dem ebenfalls 33-jährigen zweiten slowenischen Mitfahrer gehörte die in der Fahrertür aufgefundene Sturmhaube. Hier besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz. Bei der Durchsuchung des Mitfahrers auf der Dienststelle wurden in dessen Unterhose rund 3 Gramm Kokain sowie 10 Gramm Marihuana festgestellt. Gegen den Mann besteht daher der Verdacht einer Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz und eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz.
Sämtliche Pyrotechnik und Betäubungsmittel stellte die Polizei sicher. Gegen Fahrer und Beifahrer besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Beim Fahrer besteht zudem der Verdacht eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz und dem Verdacht des Führens eines KFZ unter Wirkung berauschender Mittel.
Aufgrund der Kontrollergebnisse und den entsprechenden Ermittlungen verweigerte die Bundespolizei allen drei - in Slowenien polizeilich bekannten - Männern, die Einreise nach Deutschland. Sie wurden nach Österreich zurückgewiesen.
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