BPOLI LUD: Von Freitag bis Montagmorgen klickten acht Mal die Handfesseln
Freitag - zwei reisen weiter, eine kam hinter Gitter
In der Nacht zum Freitag nahm die Bundespolizei einen Kosovaren in der Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz fest. Dem 30-Jährigen war ein fast auf den Tag genau ein Jahr alter Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim zum Verhängnis geworden. Das Problem klärte der Mann aber, zahlte die angeordnete Geldstrafe (vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung) i.H.v. 481,00 Euro einschließlich Verfahrenskosten.
Später stoppten die Ordnungshüter abermals auf dem Rastplatz gegen 08.00 Uhr einen polnischen Kleinbus, der später mit einem Fahrgast weniger in Richtung Werra-Meißner-Kreis weiterfuhr. Bei dem betreffenden Fahrgast handelte es sich um eine Polin (56), gegen die ein europäischer Haftbefehl vorlag. Dem Haftbefehl lag ein Auslieferungsersuchen der Republik Polen aus März 2020 zugrunde. Inzwischen befindet sich die 56-Jährige in Haft und wartet in einer Justizvollzugsanstalt auf ihre Auslieferung nach Polen. Für das weitere Auslieferungsverfahren ist nun die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig.
Am Nachmittag hielten die Einsatzkräften darüber hinaus in Bad Muskau eine 28-Jährige aus dem Landkreis Meißen fest. Gegen die Frau hatte die Staatsanwaltschaft Dresden, Außenstelle Gutenbergstraße, einen Vollstreckungsauftrag erlassen und dabei die Einziehung von 500,00 Euro angeordnet. Mit der Übergabe von 210,00 Euro konnte die Schuldnerin zumindest einen Teil der Forderung begleichen.
Samstag - drei reisen weiter, einer kam hinter Gitter
Am Samstag setzte sich das Geschehen in der Kontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz fort.
So wurde am Morgen zunächst ein belarussischer Bürger (42) aus dem Reiseverkehr gezogen. Sein Name war auf der Fahndungsliste entdeckt worden. Für den Fahndungseintrag hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gesorgt, nachdem der Verurteilte eine Geldstrafe (Amtsgericht Pfaffenhofen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort) nicht bezahlt hatte. Seiner Zahlungspflicht kam der Festgenommene nun nach, übergab insgesamt 1.827,50 Euro an die Beamten.
Am Nachmittag sorgte bei einem Ukrainer (30) ein Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg für eine Reiseunterbrechung. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, im Februar 2023 ein verbotenes Springmesser bei der Überquerung der tschechischen Grenze beim Grenzübergang Waidhaus mitgeführt zu haben. Das Vergehen kostete den 30-Jährigen nun 600,00 Euro Geldstrafe plus 82,50 Euro für die Kosten des Verfahrens.
Die Laune eines 51-Jährigen aus der Ukraine trübte dann wohl der Strafbefehl des Amtsgerichts Bamberg bzw. der Umstand, dass er kurzfristig 446,00 Euro an die Bundespolizei "loswurde". Hätte der Mann die Zahlung verweigert oder wäre er zahlungsunfähig gewesen, wäre nichts aus der Weiterreise geworden.
Der letzte "Kandidat", der zur Festnahme ausgeschrieben war, erschien an diesem Samstag kurz vor Mitternacht. Bei ihm handelte es sich um einen Polen (28), der sich kurz nach Antreffen im Gefängnis wiederfand. In seinem Fall fehlten 476,00 Euro, um den ersatzweisen Freiheitsentzug abzuwenden. Dieser war vor einem reichlichen Jahr vom Amtsgericht Landau in der Pfalz wegen Diebstahls angeordnet worden.
Sonntag - letzte Zahlungsaufforderung, einer reiste weiter
Gerade noch so kam am Sonntagmorgen ein Georgier (45) davon. Als der 45-Jährige über die Autobahn einreisen wollte, erinnerten ihn die Bundespolizisten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an einen Strafbefehl, der Ende des vergangenen Jahres wegen Diebstahls erlassen wurde. Dem Verurteilten wurde in dem Fall gestern lediglich der Haftbefehl ausgehändigt. Nun läuft allerdings eine letzte Frist, bei der bis zum Ende des Monats 400,00 Euro an die Landesjustizkasse Bamberg zu überweisen sind.
Montag - einer kam hinter Gitter
Der heutige Montag war erst etwa zwei Stunden alt, als in der Autobahn-Kontrollstelle schon wieder die Handfesseln klickten. Festgenommen wurde dabei ein 41-Jähriger Verurteilter aus Polen. Der wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz Gesuchte blieb jedoch nicht lange im Gewahrsam der Bundespolizei. Weil ihm insgesamt 3.652,50 Euro fehlten, sitzt er nun für mehrere Monate eine vom Amtsgericht Hof verhängte Ersatzfreiheitsstrafe ab.
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