BPOL NRW: Bundespolizei erzielt innerhalb weniger Stunden mehrere Fahndungserfolge: Haftbefehle, die Einfuhr von Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 17.06.24 kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen anlässlich der UEFA EURO24 auf der B-56N den Einreiseverkehr in die Bundesrepublik.
Dabei erzielten die Beamtinnen und Beamten innerhalb von knapp drei Stunden mehrere Fahndungserfolge.
Ein 46-jähriger Rumäne reiste mittels Pkw in das Bundesgebiet ein. Eine Überprüfung der Person ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth zur Festnahme wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen. Der Rumäne konnte die Strafvollstreckung von 30 Tagen durch die Entrichtung von 1.500,-EUR abwenden.
Ein Pole im Alter von 38 Jahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder wegen Sachbeschädigung und Diebstahl geringwertiger Sachen gesucht. Die Strafe konnte der Mann durch eine Zahlung von knapp 900,-EUR - nicht - abwenden, woraufhin er in die Justizvollzugsanstalt Heinsberg eingeliefert wurde.
Eine 23-jährige Niederländerin reiste als Fahrerin über den Grenzübergang ein und händigte auf Nachfrage mehrere Verschlusstütchen Marihuana sowie vier angerauchte Joints aus. Da sie laut eigenen Angaben am Vorabend Betäubungsmittel konsumiert habe, wurde sie zwecks Entnahme einer Blutprobe der Kreispolizeibehörde Heinsberg übergeben. Die Weiterfahrt mit dem Pkw wurde untersagt und die Betäubungsmittel wurden sichergestellt und eine Strafanzeige wurde gefertigt.
Ein Niederländer (27) erweckte durch starken Marihuana-Geruch aus dem Pkw selbigen Verdacht. Auf Nachfrage händigte er freiwillig mitgeführtes Marihuana aus. Da auch er angab, am gestrigen Abend Marihuana konsumiert zu haben, wurden die Kolleginnen und Kollegen der Kreispolizeibehörde Heinsberg hinzugerufen, um eine Blutprobe zu entnehmen. Dem jungen Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und das Marihuana wurde sichergestellt.
Ein 38-jähriger Pole konnte bei Einreise keine Fahrerlaubnis vorweisen. Eine Überprüfung der Daten ergab einen Sperrvermerk in Polen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Person wurde wegen des Führens eines Kfz oder erforderliche Erlaubnis beanzeigt und der Landespolizei in Heinsberg zuständigkeitshalber übergeben.
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