Bundespolizeidirektion München: Zahlreiche Fahndungstreffer bei Grenzkontrollen/ Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle
Am Freitag und Samstag (14./15. Juni) hat die Bundespolizei bei Kontrollen am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) und am Grenztunnel Füssen (BAB 7) unter anderem drei Haftbefehle vollstreckt. Die rumänischen und polnischen Staatsangehörigen wurden von den deutschen Justizbehörden wegen Diebstahls, Körperverletzung, Verstoßes gegen das Markengesetz und Hausfriedensbruchs gesucht.
Am Freitagmorgen (14. Juni) stoppten Bundespolizisten in der Kontrollstelle Sigmarszell einen Fernbus mit dem Routing Barcelona-München. Hier endete die Fahrt für einen rumänischen Passagier. Die Beamten stellten bei der Fahndungsüberprüfung fest, dass der 24-Jährige seit Juli 2022 von der Staatsanwaltschaft Regensburg per Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls gesucht wurde. Außerdem lagen gegen den Mann zwei Aufenthaltsermittlungen wegen Körperverletzung und Diebstahls vor.
Da der Rumäne die vom Gericht verhängte Geldstrafe von über 1.100 Euro nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Beamten zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
In der Nacht auf Samstag (15. Juni) sorgte die Bundespolizei auf der BAB 96 dafür, dass ein Rumäne seine Justizschulden in Höhe von fast 700 Euro bezahlt. Gegen den 32-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Verstoßes gegen das Markengesetz vor. Der Polizeibekannte konnte mit der Zahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und anschließend die Fahrt fortsetzen.
Am Samstagvormittag zogen Bundespolizisten am Grenztunnel Füssen (BAB 7) zwei gesuchte polnische Fahrzeuginsassen aus dem Verkehr. Gegen den Fahrer lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Unterschlagung vor. Der 44-Jährige war den deutschen Justizbehörden fast 2.000 Euro schuldig geblieben. Außerdem wurde der Mann per Aufenthaltsermittlung wegen Hausfriedensbruchs gesucht.
Auch die 35-jährige polnische Beifahrerin war keine Unbekannte. Die Frau wurde ebenso von der Staatsanwaltschaft Köln per Aufenthaltsermittlung wegen Hausfriedensbruchs gesucht. Die Bundespolizisten entließen die beiden, nachdem der Fahrer die Summe gezahlt hatte, auf freien Fuß.
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