E-Scooter-Kontrollen – 12 Ordnungswidrigkeiten und fünf Strafanzeigen
Einsatzkräfte der Polizei Münster haben in der Nacht von Samstag auf Sonntag (15./16.06.) E-Scooter-Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt und insgesamt 17 Verstöße festgestellt.
Die Beamten stellten bei zwölf Personen eine Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille fest und fertigen Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Fünf weitere E-Scooter-Nutzer wiesen eine Atemalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille auf. Die eingesetzten Kräfte fertigten Strafanzeigen wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Verkehr. In diesen Fällen droht ein Fahrverbot oder ein Fahrerlaubnisentzug. Allen alkoholisierten Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt.
Bei der Nutzung von E-Scootern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Bei Fahrern unter 21 Jahren und Fahranfängern in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Sie dürfen unter Alkoholeinfluss auch keinen E-Scooter nutzen.
Neben den Alkoholverstößen stellten die Beamten zwei Kraftfahrzeugrennen fest.
Gegen 23 Uhr stoppten die Kräfte einen 18-jährigen Deutsch-Iraner in einem 6er-BMW, nachdem dieser sein Fahrzeug auf der Straße "Am Mittelhafen" maximal beschleunigte und diese mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit befuhr. Bei der Verkehrskontrolle beschlagnahmten die Beamten den 6er-BMW und stellten den Führerschein des 18-Jährigen sicher. Den 18-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren.
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