BPOL NRW: Drogen, Schlagstock und Böller – Bundespolizei stellt 31-Jährigen und weist auf Allgemeinverfügung hin
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Bundespolizisten überprüften am gestrigen Abend (18. Juni) einen Mann im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dieser händigte den Beamten freiwillig mehrere gefährliche und unter anderem auch verbotene Gegenstände aus. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während der EURO 2024 für den Hauptbahnhof.
Gegen 20:15 Uhr kam Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof ihrer Streifentätigkeit nach. Währenddessen kontrollierten die Beamten einen 31-Jährigen. Die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führen würde, bejahte der deutsche Staatsbürger. Bei einer Durchsuchung fanden die Polizisten dann eine Ecstasy-Tablette, einen Teleskopschlagstock und zwei verbotene Feuerwerkskörper in der mitgeführten Tasche des Wohnungslosen auf.
Bei dem Teleskopschlagstock handelt es sich um einen Schlagstock, welcher aus mehreren Segmenten besteht. Durch Ausziehen oder mithilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lässt er sich auf seine volle Länge ausfahren. Der Teleskopschlagstock erreicht dabei eine maximale Länge von bis zu einem Meter.
Die Bundespolizisten stellten die Gegenstände sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittel-, Waffen- und Sprengstoffgesetz ein.
Zur Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Gelsenkirchen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.
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