BPOL NRW: Acht und fünf Monate Freiheitsstrafe – Bundespolizei verhaftet am Flughafen Düsseldorf zwei gesuchte Personen

Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Kopenhagen/Dänemark stellte die Bundespolizei am gestrigen Donnerstagmorgen (20.06.2024) einen 71-jährigen Niederländer fest, nach dem gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte bereits im Oktober 2021 einen Haftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie zweifachen Diebstahls gegen den Mann erlassen. Demnach wurde er im Mai 2021 zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wovon eine Restfreiheitsstrafe von über acht Monaten verblieb. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Mann durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt. Donnerstagabend wurde im Rahmen der Streifentätigkeit am Fernbahnhof des Flughafens Düsseldorf eine 49-jährige Portugiesin durch die Bundespolizei kontrolliert, nach der ebenfalls gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte einige Tage zuvor einen Haftbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen die im Dezember 2022 zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Frau erlassen. Da sie flüchtig war, wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben. Auch diese Frau wurde nach Eröffnung des Haftbefehls an die Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.