LWSPA Wasserschutzpolizisten stellen alkohol- und drogenbeeinflussten Sportbootführer auf dem Schweriner Innensee fest
In den Abendstunden des 22.06.2024 kontrollierten die Beamten der Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin im Zuge der Streifentätigkeit auf dem Schweriner Innensee Höhe Bullhorn ein Sportboot, welches gerade aus der Hafenanlage Kaninchenwerder fuhr.
Auf Nachfrage gab der Sportbootführer an, dass er zuvor zwei Flaschen Bier getrunken habe. Ein angebotener Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,58 Promille. Die geschulten Beamten bemerkten beim Sportbootführer außerdem Hinweise auf den Genuss von Betäubungsmitteln. Nach entsprechender Belehrung gab der Sportbootführer diesen auf Nachfrage zu. Ein anschließender Drogenvortest reagierte mit positivem Ergebnis auf THC, Kokain und Amphetamine. Zur Realisierung der erforderlichen Blutprobenentnahme in den Schweriner Helios Kliniken nahmen die Beamten das Sportboot längsseits mit zur Dienststelle und trafen dort alle weiteren notwendigen Maßnahmen.
Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass genau wie im Straßenverkehr auch auf dem Wasser die geltenden Vorschriften in Hinblick auf den Genuss von Alkohol und Drogen einzuhalten sind. Gegen den Sportbootführer wird nun straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlich ermittelt.
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Telefon: 038208/887-3112
E-Mail: presse@lwspa-mv.de
Internet:
Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin
Telefon: 0385/555760
Fax: 0385/555720
E-Mail: wspi-schwerin@lwspa-mv.de