Kreis Warendorf. Wie ist das mit dem Elektrotretroller?

Fast täglich stellt die Polizei während ihrer Streifentätigkeit fest, dass E-Tretroller ohne gültige Versicherung gefahren werden. Erst am Dienstagnachmittag (25.6.2024, 15.15 Uhr) fiel ein solcher Roller in Ahlen auf, weil hier noch das schwarze anstelle des blauen Kennzeichens angebracht war. Außerdem wurde das Elektrokleinstfahrzeug von einem 13-jährigen Kind gefahren. Und weiterhin sind oft zwei Personen darauf zu sehen. Bei ihren Kontrollen stellen Polizisten große Unkenntnis rund um den E-Scooterroller fest. Deshalb gibt es hier die wichtigsten Regeln: - Radwegbenutzungspflicht - ist ein solcher nicht vorhanden, muss die Fahrbahn genutzt werden - für die Fahrzeuge gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h - erforderlich ist eine allgemeine Betriebserlaubnis - es besteht die Pflicht, das Fahrzeug zu versichern (§ 29a Fahrzeugverordnung) - das Mindestalter beträgt 14 Jahre - vorgeschrieben sind zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen, eine helltönende Klingel und eine Beleuchtungseinrichtung - zugelassen für 1 Person - keine weitere Personenbeförderung zulässig - kein Anhängerbetrieb zulässig - Handzeichen beim Abbiegen geben, sofern kein Fahrrichtungsgeber vorhanden ist - das Handy darf während der Fahrt nicht benutzt werden - für Alkohol/Drogen/Medikamente gelten die Grenzwerte wie bei Kraftfahrzeugen - Manipulationen zur Leistungs- und/oder Geschwindigkeitssteigerung haben straf-, zulassungs-, fahrerlaubnis-, und versicherungsrechtliche Konsequenzen zur FolgeEs besteht keine Helmpflicht. Aber zur eigenen Sicherheit wird das Tragen eines Helms empfohlen. Rückfragen zur Pressemitteilung bitte an: Polizei Warendorf Pressestelle Telefon: 02581/600-130 Fax: 02581/600-129 E-Mail: pressestelle.warendorf@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürozeiten: Polizei Warendorf Leitstelle Tel.: 02581/600-244 Fax: 02581/600-249 Email: poststelle.warendorf@polizei.nrw.de