Kreis Warendorf. Wie ist das mit dem Elektrotretroller?
Fast täglich stellt die Polizei während ihrer Streifentätigkeit fest, dass E-Tretroller ohne gültige Versicherung gefahren werden. Erst am Dienstagnachmittag (25.6.2024, 15.15 Uhr) fiel ein solcher Roller in Ahlen auf, weil hier noch das schwarze anstelle des blauen Kennzeichens angebracht war. Außerdem wurde das Elektrokleinstfahrzeug von einem 13-jährigen Kind gefahren. Und weiterhin sind oft zwei Personen darauf zu sehen. Bei ihren Kontrollen stellen Polizisten große Unkenntnis rund um den E-Scooterroller fest.
Deshalb gibt es hier die wichtigsten Regeln:
- Radwegbenutzungspflicht - ist ein solcher nicht vorhanden, muss
die Fahrbahn genutzt werden
- für die Fahrzeuge gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
von 6 bis 20 km/h
- erforderlich ist eine allgemeine Betriebserlaubnis
- es besteht die Pflicht, das Fahrzeug zu versichern (§ 29a
Fahrzeugverordnung)
- das Mindestalter beträgt 14 Jahre
- vorgeschrieben sind zwei voneinander unabhängig wirkende
Bremsen, eine helltönende Klingel und eine
Beleuchtungseinrichtung
- zugelassen für 1 Person - keine weitere Personenbeförderung
zulässig
- kein Anhängerbetrieb zulässig
- Handzeichen beim Abbiegen geben, sofern kein Fahrrichtungsgeber
vorhanden ist
- das Handy darf während der Fahrt nicht benutzt werden
- für Alkohol/Drogen/Medikamente gelten die Grenzwerte wie bei
Kraftfahrzeugen
- Manipulationen zur Leistungs- und/oder
Geschwindigkeitssteigerung haben straf-, zulassungs-,
fahrerlaubnis-, und versicherungsrechtliche Konsequenzen zur
FolgeEs besteht keine Helmpflicht. Aber zur eigenen Sicherheit wird das Tragen eines Helms empfohlen.
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