Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen anlässlich der UEFA EURO 2024™
Nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse sowie der Abwägung sämtlicher Interessen hat die Polizei Berlin ab dem 29. Juni bis einschließlich zum 15. Juli 2024 an einzelnen Tagen das Mitführen von Waffen und Messern zum Zwecke der:
Prävention von Straftaten: Durch das Verbot von Waffen und Messern können potenzielle Gewalttaten und Straftaten verhindert werden. Es erschwert Personen, die kriminelle Absichten haben, Waffen und Messer in den Bereichen um die Fan Zone, den Fan Meeting Points und dem Olympiastadion einzubringen und einzusetzen.
Schutz der öffentlichen Sicherheit: Die Allgemeinverfügung trägt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit bei. Indem das Tragen von Waffen und Messern in bestimmten Bereichen untersagt wird, wird das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt und die Wahrscheinlichkeit von Gewaltvorfällen reduziert.
Erhöhung der polizeilichen Handlungsmöglichkeiten: Die Allgemeinverfügung gibt der Polizei Berlin die Möglichkeit, gegen Personen vorzugehen, die gegen das Waffen- und Messerverbot verstoßen. Dadurch können präventive Maßnahmen ergriffen und potenziell gefährliche Situationen frühzeitig erkannt und entschärft werden. Darüber hinaus können bei festgestellten Verstößen die aufgefundenen Gegenstände unmittelbar sichergestellt und erforderlichenfalls die Maßnahmen mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden.
an folgenden Orten in Berlin verboten:
nördliche Begrenzung: nördlicher Teil der Friedrich-Friesen-Allee, einschließlich Adlerplatz, Verbindungsstraße zwischen Adlerplatz und Schenckendorffplatz, nördliche Fahrbahn der Hans-Braun-Straße in den Grenzen Körnerplatz und Rominter Allee, Kreuzungsbereich Rominter Allee/Hanns-Braun-Straße einschließlich der gesamten nördlichen Ausdehnung der Fahrbahn und Gehwegseiten der Rominter Allee bis zur Charlottenburger Chaussee, östliche Gehwegseite der Rominter Alle in den Grenzen des Kreuzungsbereiches Rominter Allee/Charlottenburger Chaussee und der nördlichen Gehwegseite der Olympischen Straße bis zur Preußenallee
östliche Begrenzung: östliche Gehwegseite der Preußenallee in den Grenzen Olympische Straße und Heerstraßenbrücke
südliche Begrenzung: nördliche Fahrbahn der Heerstraße, einschließlich Nebenfahrbahn und Gehweg, in den Grenzen Glockenturmstraße und Preußenallee
westliche Begrenzung: nord/westliche Gehwegseite der Glockenturmstraße bis zur Friedrich-Friesen-Allee, einschließlich Am Glockenturm
nördliche Begrenzung: Verlauf der Berliner Stadtbahn in den Grenzen S-Bahnhof Tiergarten und S-Bahnhof Friedrichstraße
östliche Begrenzung: östliche Gehwegseite der Friedrichstraße in den Grenzen S-Bahnhof Friedrichstraße und Französische Straße
südliche Begrenzung: südliche Gehwegseite der Französischen Straßen in den Grenzen Friedrichstraße und Ebertstraße, westliche Gehwegseite der Ebertstraße in den Grenzen Französische Straße und Potsdamer Platz, Potsdamer Platz einschließlich die Gebäude Potsdamer Platz 1 und 11 und Varian-Fry-Straße bis zur westlichen Stresemannstraße, ausschließlich Fontaneplatz, westliche Gehwegseite Ben-Gurion-Straße bis zur südlichen Gehwegseite der Potsdamer Straße, nördliche Gehwegseite der Tiergartenstraße in den Grenzen Hofjägerallee und Tunnel Tiergarten, Einfahrt Kemper Platz
westliche Begrenzung: westliche Fahrbahnseite der Hofjägerallee in den Grenzen Tiergartenstraße/Stülerstraße und Großer Stern/Straße des 17. Juni, einschließlich der Verlängerung des nördlichen Gehwegs der Straße des 17. Juni bis zum S-Bahnhof Tiergarten
nördliche Begrenzung: nördliche Gehwegseite der Masurenallee in den Grenzen Theodor-Heuss-Platz sowie des Kreuzungsbereiches Messedamm/Masurenallee/Neue Kantstraße
südliche Begrenzung: Masurenallee südliche Gehwegseite und westliche Begrenzung des Hammarskjöldplatzes, nördlicher Grenzverlauf der Hallen 20, 19, Eingang Nord, Halle 18, Kleiner Stern, Halle 17 und Halle 16, verlängerte nördliche Gebäudeflucht der Halle 16 bis zur südlichen Gehwegseite der Masurenallee und der weiterführenden südlichen Gehwegseite bis zum Kreuzungsbereich Messedamm/Masurenallee/Neue Kantstraße.
westliche Begrenzung: Theodor-Heuss-Platz ausschließlich
östliche Begrenzung: Messedamm ausschließlich
nördliche Begrenzung: nördliche Gehwegseite Budapester Straße in den Grenzen Joachimsthaler Straße und Nürnberger Straße
östliche Begrenzung: westliche Gehwegseite der Nürnberger Straße in den Grenzen Budapester Straße und Tauentzienstraße
südliche Begrenzung: südliche Fahrbahnseite der Tauentzienstraße in den Grenzen Nürnberger Straße und Joachimsthaler Straße
westliche Begrenzung: östliche Gehwegseite der Joachimsthaler Straße in den Grenzen Budapester Straße und Tauentzienstraße
Ausgenommen von den Bereichen sind jeweils die darin befindlichen gesonderten Veranstaltungsflächen des Olympiastadions, der Fan Meeting Points Hammarskjöldplatz und Breitscheidplatz sowie die Fanzone Berlin, die gemäß Sondernutzungserlaubnis in der Zuständigkeit der jeweiligen Veranstaltenden liegen. Diese haben bereits eigene umfängliche Verbote von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen für diesen Bereich erlassen.
Die Beschränkung des Gemeingebrauchs öffentlicher Flächen bezieht sich auf folgende Zeiten:
29. Juni, 6. und 14. Juli 2024 in der Zeit von 14 bis 02 Uhr des Folgetages
29., 30. Juni, 5. , 6. und 7. Juli , 12., 13. und 14. Juli 2024 in der Zeit von 14 bis 2 Uhr des Folgetages
29. Juni bis 2. Juli, 5., 6., 9., 10. und 14. Juli 2024 in der Zeit von 14 bis 2 Uhr des Folgetages sowie am 15. Juli 2024 in der Zeit von 6 bis 22 Uhr.