BPOLD S: Zwischenbilanz zur UEFA EURO 2024: Zahlreiche Personenkontrollen an den Landgrenzen und eine ruhige Fußballlage am Spielort Stuttgart im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei

Feststellungen i.Z.m. dem grenzüberschreitenden Fanreiseverkehr anlässlich der UEFA EURO 2024 in Baden-Württemberg: Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat hat die Bundespolizei aus Anlass der UEFA EURO 2024 seit 7. Juni 2024 Grenzkontrollen an allen land-, luft-, und seeseitigen Schengenbinnengrenzen vorübergehend bis zum 19. Juli 2024 wiedereingeführt. Im Bereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, welcher sich geografisch über das gesamte Bundesland Baden-Württemberg erstreckt, betrifft dies neben den luftseitigen Schengenbinnengrenzen die Landgrenze zu Frankreich. Die Anordnung zielt insbesondere auf das Erkennen und Verhindern der Einreise von gewaltbereiten Fußballstörern, aber auch auf das Erkennen und Verhindern der Einreise von politisch motivierten Personen ab, sofern dies rechtlich geboten und zulässig ist. An der Landgrenze zur Schweiz sind die bereits bestehenden vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen über den Zeitraum der UEFA EURO 2024 bis zum 15. Dezember 2024 verlängert worden. Im Zeitraum vom 7. bis einschließlich 27. Juni 2024 kontrollierte die Bundespolizei in Baden-Württemberg aus Anlass des Grenzübertritts über die Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich insgesamt 39.788 Personen. Diese Gesamtzahl gliedert sich wie folgt auf: - Schweizer Landgrenze: 26.639 - Französische Landgrenze: 13.149Im Zusammenhang mit diesen Personenkontrollen wurden folgende Feststellungen getroffen: - 57 vollstreckte offene Haftbefehle (Landgrenze Schweiz: 30 / Landgrenze Frankreich: 27) - 17 Fahndungstreffer mit Bezügen zur politisch-motivierten Kriminalität (Landgrenze Schweiz: 6 / Landgrenze Frankreich: 11) - 757 festgestellte unerlaubte Einreisen (Landgrenze Schweiz: 490 / Landgrenze Frankreich: 267) - 736 Zurückweisungen (Landgrenze Schweiz: 555 / Landgrenze Frankreich: 181) - 21 aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Landgrenze Schweiz: 6 / Landgrenze Frankreich: 15) - 20 geschleuste Personen und 8 SchleuserDamit wurden an den Landgrenzen Baden-Württembergs genauso viele einreiseverhindernde und aufenthaltsbeendende Maßnahmen getroffen wie unerlaubte Einreisen festgestellt. An den Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich verweigerte die Bundespolizei insgesamt zwölf gewaltbereiten Fußballstörern die Einreise nach Deutschland. So beispielsweise einem 23-jährigen italienischem Staatsangehörigen am 20. Juni 2024 am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn. Gegen Ihn wird wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs ermittelt, da er wenige Tage zuvor an einer körperlichen Auseinandersetzung in Dortmund im Zusammenhang mit dem Spiel Italien gegen Albanien beteiligt war. Fußballlage am Spielort Stuttgart im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei: Die bisher vier stattgefundenen Gruppenspiele der UEFA EURO 2024 in Stuttgart verliefen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei weitestgehend störungsfrei. Während der An- und Abreisephase zu den Spielen kam es im S-Bahnbereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs sowie im Bahnhof Bad Cannstatt und Stuttgart Neckarpark aufgrund des hohen Reisendenaufkommens zur zeitweisen Sperrung der Bahnsteige und Blockabfertigung. Weiterhin kam es in den S-Bahnbereichen im Stadtgebiet Stuttgart immer wieder zum Schwenken von Fahnen, was lebensgefährlich ist. Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang: Gegenstände verringern den Sicherheitsabstand zur Bahn-Oberleitung, durch welche 15.000 Volt fließen (das sind 65 Mal mehr als in der Steckdose zu Hause). Die Stromleitung muss nicht direkt berührt werden, um einen tödlichen Stromschlag zu erleiden. Bereits ein Stromüberschlag kann lebensgefährlich sein. Im Rahmen der bisherigen Spiele kamen in Stuttgart auch ausländische Unterstützungskräfte der Teilnehmerstaaten zum Einsatz. Der Einsatz von ausländischen Kräften ist bereits seit der FIFA WM 2006 ein Erfolgsmodell: Die Anwesenheit der ausländischen Kolleginnen und Kollegen trägt deutlich zur Deeskalation bei und die Sprachbarriere ist gelöst. Polizeiliche Maßnahmen können in der Landessprache erklärt werden. Auch beim Viertelfinalspiel am 5. Juli 2024 werden Unterstützungskräfte aus Spanien eingesetzt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Stuttgart Pressestelle Telefon: 07031 2128-1111 E-Mail: presse.stuttgart@polizei.bund.de