Straßenverkehrsgefährdung mit anschließendem Verkehrsunfall
(ber) Am 06.07.2024 gegen 20:44 Uhr erhält das Polizeikommissariat Stadthagen von einer Zeugin Mitteilung über ein straßenverkehrsgefährdendes Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers.
Der Verkehrsteilnehmer habe die Zeugin auf der B65 in Höhe Gelldorf mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt und sie zu einer Vollbremsung gezwungen, weiterhin habe der Verkehrsteilnehmer die Gegenfahrbahn befahren, um einer Messung durch ein stationäres Geschwindigkeitsmessgerät zu umgehen.
Während der Anfahrt der eingesetzten Beamten / - in wird mitgeteilt, dass der verkehrsgefährdende PKW nunmehr auf der B65 verunfallt sei.
Am Verkehrsunfallort kann der massiv beschädigte PKW mitsamt zweier Insassen festgestellt werden, die sich bereits außerhalb des Fahrzeuges befinden.
Keiner der beiden Insassen macht Angaben zum Sachverhalt und darüber, wer das Fahrzeug geführt hat.
Bei beiden Personen kann mittels freiwilligem Alkoholtestes ein mindestens leichter Alkoholisierungsgrad nachgewiesen werden.
Zur weiteren Ermittlung der Fahrereigenschaft ist eine Spurensuche im PKW durchgeführt und nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Bückeburg beiden Fahrzeuginsassen Blutproben entnommen worden.
Durch den Verkehrsunfall ist ein Schaden in geschätzter Höhe von 25.000 Euro an dem verunfallten PKW sowie an Verkehrszeichen und einer Leitplanke entstanden.
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