BPOLI LUD: Am vergangenen Wochenende festgenommen
Weil ihre Namen auf der Fahndungsliste standen, sind am vergangenen Wochenende zwei polnische Männer (48, 38), ein Litauer (25) und ein Slowake (24) von der Bundespolizei festgenommen worden.
Nach dem 48-Jährigen aus Polen fahndete die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Wohl hatte der vom Amtsgericht Nürnberg wegen Diebstahls Verurteilte vergessen, die angeordnete Geldstrafe zu bezahlen. Nachdem er nun mehr oder weniger freiwillig die fälligen 800,00 Euro auf den Tisch legte, reiste er weiter.
Auch der 25-Jährige aus Litauen konnte seine Reise fortsetzen. Allerdings war vorher ebenfalls eine Geldübergabe (1.136,00 Euro einschließlich Verfahrenskosten) seinerseits notwendig. Die nunmehr beglichene Strafe war vom Amtsgericht Olpe wegen Sachbeschädigung erlassen worden.
Zwar ging es auch für den 24-Jährigen nach einem kurzen Zwischenstopp weiter, jedoch ohne fahrbaren Untersatz. Der slowakische Mann war mit seinem VW Passat in die Kontrollstelle eingefahren. Anschließend wurden die Beamten stutzig, denn dem bekanntgewordenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart lag ein Urteil des Amtsgericht Stuttgart wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zugrunde. Der betreffende Haftbefehl ist nach Zahlung der offengebliebenen Forderung (1.380,00 Strafe, 20,00 Euro Strafarrest, 175,75 Euro Verfahrenskosten) gelöscht worden. Allerdings war bei einer weiteren Überprüfung seiner Personalien zudem festgestellt worden, dass eine behördliche Fahrerlaubnissperre bis zum Herbst dieses Jahres besteht, der Slowake demnach hinter dem Lenkrad des VW nichts verloren hatte. Insofern wurde Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet, die Weiterfahrt selbstverständlich untersagt.
Der 38-Jährige dagegen wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Ihm fehlten die finanziellen Mittel, um einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bzw. den wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls angeordneten Ersatzfreiheitsentzug (Amtsgericht Wittenberg) abzuwenden. Letztlich hätte er in diesem Zusammenhang 1.700,00 Euro aufbringen müssen.
Auch diese Festnahmen waren das Ergebnis der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen, die in diesen vier Fällen auf der Autobahn bei Görlitz erfolgten.
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