Mehrere Feststellungen von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr
Am vergangenen Wochenende kam es im Bereich der Polizeiinspektion Neubrandenburg zu mehreren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.
Während des gesamten Wochenendes konnten die Beamten 19 Feststellungen verzeichnen, bei den die Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen standen.
Am Freitagabend kam es in Demmin zu einem Verkehrsunfall, bei dem der 43-jährige Verursacher während der Unfallaufnahme einen Atemalkoholwert von 0,34 Promille vorwies, es wurden keine Personen verletzt. Weiterhin wurde in Friedland ein 42-jähriger Fahrzeugführer mit knapp über einem Promille angehalten. Die Kollegen in Neubrandenburg stellten in der Nacht zu Samstag einen 18-jährigen Fahranfänger fest, welcher unter dem Einfluss von THC sein Auto führte.
In der Nacht von Samstag zu Sonntag kontrollierten Warener Kollegen einen auffälligen Radfahrer im Stadtgebiet. Der 41-jährige pustete einen Wert von 1,8 Promille und war somit nicht mehr fahrtüchtig. In derselben Nacht wurde im Friedländer Bereich ein 30-jähriger polnischer Fahrzeugführer festgestellt, bei dem ein Urinvortest positiv auf Amphetamin reagierte. Gegen 04:00 Uhr wurde in Malchow eine 29-jährige Radfahrerin aus Leipzig angehalten. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von über zwei Promille.
Während einer Geschwindigkeitskontrolle in Demmin am Sonntagabend stellten die Beamten bei einem kontrollierten Verkehrsteilnehmer Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein nachfolgender Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,95 Promille. Den 65-jährigen Fahrzeugführer erwarten nun nicht nur eine Ordnungswidrigkeit wegen überhöhter Geschwindigkeit sondern auch wegen Alkohol am Steuer. Am selben Abend stellten die Demminer Beamten ein Fahrzeug im Stadtgebiet fest, bei dem ein durchgeführter Urinvortest beim Fahrzeugführer positiv auf die Stoffgruppe Kokain reagierte. Kurz nach Mitternacht kontrollierte eine Funkwagenbesatzung aus Waren einen Radfahrer. Der moldauische 39-Jährige pustete einen Wert von 2,32 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt mit dem Rad untersagt.
Gegen alle Betroffenen bzw. Beschuldigten wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige oder Strafanzeige gefertigt. Die Weiterfahrt wird untersagt und in einigen Fällen wird der Führerschein des Fahrzeugführers beschlagnahmt. Ebenfalls informiert die Polizei die zuständige Führerscheinstelle über den Sachverhalt.
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Johanna Liebich
Polizeiinspektion Neubrandenburg
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