BPOLI MD: 1740 Euro Geldstrafe oder 87 Tage Gefängnis: Haft kann nicht abgewendet werden
Irgendwann holt einen die Vergangenheit doch wieder ein, dies dachte wahrscheinlich auch ein 34-Jähriger als er am Mittwoch, den 10. Juli 2024, gegen 11:00 Uhr durch Beamte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Magdeburg kontrolliert wurde. Bei dem anschließenden Abgleich seiner Personalien im Fahndungsbestand der Polizei wurden die Beamten fündig: Die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) suchte per
Vollstreckungshaftbefehl nach dem Mann. Bereits im Oktober 2022 wurde er wegen Diebstahls durch das Amtsgericht Sonthofen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Seitdem zahlte er lediglich einen sehr geringen Teil der auferlegten Geldstrafe. Zudem ist der Verurteilte unbekannten Aufenthaltes. Demnach erließ jene Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm den Haftbefehl, nahmen den Gesuchten fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Den Betrag von 1740 Euro, um eine Haft abzuwenden, konnte der Gesucht nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde der Deutsche in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend informiert.
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