BPOLI MD: Gesuchter 42-Jähriger mit Drogen, Messer und Machete gibt falschen Namen an und muss trotzdem für 78 Tage in Haft
Am Mittwoch, den 17. Juli 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 19:20 Uhr einen Mann aufgrund seines auffälligen Verhaltens auf dem Hauptbahnhof Stendal. Während der Kontrolle bat er die eingesetzten Beamten wiederholt, ihn nicht mitzunehmen und räumte ein, eine geringe Menge Betäubungsmittel mit sich zu führen. Da sich der Deutsche nicht ausweisen konnte und keine glaubhaften Personalien nannte, wurde er zur Identitätsfeststellung zur Dienststelle der Bundespolizei mitgenommen. Bei der durchgeführten Durchsuchung wurden die besagten Betäubungsmittel, hier zwei Cliptütchen sowie ein Glasgefäß mit Anhaftungen von vermutlichen Amphetaminen, sowie ein Einhandmesser und eine Machete fest- und sichergestellt. Der 42-Jährige räumte anschließend ein, bei der ersten Befragung einen falsche Namen angegeben zu haben. Nach erfolgter zweifelsfreier Feststellung seiner wahren Identität und Überprüfung dieser im polizeilichen Fahndungssystem wurde die Intention der falschen Na-mensangabe schnell klar. Die Staatsanwaltschaft Bochum suchte seit Anfang dieses Jahres per Aufenthaltsermittlung wegen Betruges nach dem Mann. Zudem hatte die genannte Staatsanwaltschaft einen Voll-streckungshaftbefehl erstellt: Im September 2022 wurde der Gesuchte vom Amtsgericht Bochum wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verurteilt. Bis-her hatte er nur einen geringen Teil dieser Geldstrafe bezahlt und sich trotz ergangener Ladung dem Strafantritt nicht gestellt. Daraufhin erging der Haftbefehl zur Inhaftierung für 78 Tage, den er mit einer sofortigen Zahlung von 780 Euro noch hätte abwenden können. Da er den freiheitserlösenden Betrag jedoch nicht begleichen konnte, wurde er am selbigen Tag an eine Justizvollzugsanstalt überstellt, wo er vermutlich die nächsten zweieinhalb Monate verbringen wird. Außerdem wird er sich obendrein wegen den Verstößen gegen das Betäubungsmittel- sowie Waffengesetz und falscher Namensangabe verantworten müssen. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde entsprechend über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme.
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