BPOLI BHL: Haft durch Zahlung umgangen
55 Tage Ersatzfreiheitsstrafe standen im Haftbefehl, welchen die Staatsanwaltschaft Münster wegen Diebstahl im Februar 2024 ausgestellt hat. Diese Haftstrafe konnte die 48- jährige Rumänin durch Zahlung von 3506,95 Euro abwenden.
Sie war Insassin eines Pkw mit moldauischer Zulassung und wurde am 19. Juli 2024 um 01:00 Uhr bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Breitenau durch Einsatzkräfte einer Fahndungsüberprüfung unterzogen. Nach der Zahlung konnte sie ihre Weiterreise antreten.
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