Versammlungen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt – Bilanzmeldung
Die Polizei Berlin schützte gestern zwei Versammlungen in Mitte, die einen Bezug zum derzeit andauernden Nahostkonflikt hatten. Dazu waren rund 150 Dienstkräfte im Einsatz.
Gegen 16.15 Uhr begann der Aufzug mit dem Titel „Solidarität mit Palästina. Stoppt den Krieg. Keine Waffen für Israel.“ am Neptunbrunnen. Mit Beginn erging durch die Polizei die beschränkende Verfügung, die das Zeigen von Gegenständen mit der Abbildung eines roten Dreiecks beziehungsweise das Handzeichen eines Dreiecks untersagt, da eine gewaltfördernde Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Anschließend begann die Veranstaltung mit rund 100 Teilnehmenden und dem Verlesen der erweiterten versammlungsrechtlichen Beschränkungen in deutscher und arabischer Sprache.
Gegen 16.50 Uhr setzte sich der Aufzug mit rund 250 Teilnehmenden in Bewegung. Das Tragen von Ansteckern mit einem roten Dreieck wurde durch die Einsatzkräfte bei drei Personen unterbunden. Im weiteren Verlauf des Aufzuges wurde wiederholt das „Hamas-Dreieck“ gezeigt und in diesem Zusammenhang kam es zu Freiheitsbeschränkungen bei vier Frauen. Dazu setzten Einsatzkräfte körperliche Gewalt in Form von Schieben und Drücken ein.
Um kurz nach 18 Uhr erreichte der Aufzug den Endplatz am Potsdamer Platz, wo weitere freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen die versammlungsrechtlichen Beschränkungen erfolgten. Dabei kam es zu tätlichen Angriffen auf Polizeieinsatzkräfte, Beleidigungen sowie weiteren Verstößen hinsichtlich des Zeigens von roten „Hamas-Dreiecken“. Daraufhin setzten die Einsatzkräfte unmittelbaren Zwang in Form körperlicher Gewalt ein.
Gegen 18.20 Uhr wurde die Versammlung beendet. In der Spitze nahmen rund 350 Personen daran teil. Nach der Beendigung kam es erneut zu Beleidigungen und tätlichen Angriffen gegenüber Polizeieinsatzkräften, woraufhin wieder freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen erfolgten. Daraufhin erfolgte ein Flaschenwurf auf die Einsatzkräfte. Die Kräfte drohten daraufhin den Einsatz des Reizstoffsprühgerätes an.
Insgesamt fertigten die Einsatzkräfte zwölf Strafanzeigen, unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, besonders schweren Landfriedensbruchs, Beleidigung und Volksverhetzung und sie nahmen fünf Ordnungswidrigkeiten auf. Es erfolgten bei 19 Personen freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen. Fünf Einsatzkräfte erlitten Verletzungen; alle konnten ihren Dienst aber fortsetzen.
Die zweite Versammlung, die als Gegenkundgebung zur ersten Versammlung mit dem Titel „Israel wants peace. No weapons for Hamas.“ angezeigt worden war, begann gegen 16.45 Uhr mit rund 20 Teilnehmenden am Bebelplatz. Gegen 17.35 Uhr wurde sie mit insgesamt rund 40 Teilnehmenden störungsfrei beendet.
Im Nachgang der Veranstaltung kam es zu zwei Freiheitsbeschränkungen aufgrund einer Körperverletzung sowie Beleidigung zum Nachteil ehemaliger Teilnehmender der Kundgebung „Israel wants peace. No weapons for Hamas.“ durch ehemalige teilnehmende des Aufzugs „Solidarität mit Palästina. Stoppt den Krieg. Keine Waffen für Israel.“ Eine weitere Anzeige wurde aufgenommen, weil eine Person einen Pressevertretenden beleidigt haben soll. Diese Person soll zuvor an der Gegenkundgebung teilgenommen haben.
Pressearbeit