BPOLI MD: Polizeilich gesuchter Langfinger lernt nicht aus seiner Einlieferung ins Gefängnis
Am Sonntag, den 28. Juli 2024 versuchte ein 35-Jähriger gegen 20:35 Uhr Waren in einem Drogeriemarkt im Hauptbahnhof Halle (Saale) zu entwenden. Informierte Bundespolizisten kontrollierten den Tatverdächtigen und überprüften seine Personalien im Fahndungssystem der Polizei. Hierbei stellten die Beamten fest, dass gegen den ukrainischen Staatsangehörigen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim vorlag. Bereits im Jahr 2022 verurteilte ihn das Amtsgericht Mannheim wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 550 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen. Weder zahlte der Verurteilte den auferlegten Betrag, noch stellte er sich der Ladung zum Strafantritt. Demnach erließ jene Staatsanwaltschaft vor zwei Wochen den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm dies, nahmen den Gesuchten fest und mit in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof. Bei der sich anschließenden Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte zudem ein szenetypisches Cliptütchen mit einer weißen, betäubungsmittelähnlichen Substanz fest und im Weiteren sicher. Die geforderte Geldsumme, um eine Haft abzuwenden, konnte der Gesuchte nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde er in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde ent-sprechend informiert und weitere Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.
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