BPOL NRW: Festnahme von sieben gesuchten Personen am Wochenende – Fahndungserfolg der Bundespolizei
Am vergangenen Wochenende (02.-04.08.2024) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt sieben zur Fahndung ausgeschriebene Personen.
Zu Beginn wurde am Freitagmorgen im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei ein 31-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann im November 2023 durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben wurde. Demnach wurde er im August 2023 rechtskräftig verurteilt.
Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der am Niederrhein lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 70 Tagen abwenden und seine Reise in die Türkei fortsetzen.
Freitagnachmittag wurde ein 29-jähriger rumänischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Dublin/Irland befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) im Mai 2023 einen Haftbefehl wegen Fischwilderei in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen den im Juli 2022 Verurteilten erlassen hatte.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 40 Tagen konnte der in Moldau lebende Mann ebenfalls abwenden, indem er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 800 Euro vor Ort beglich.
Am Samstagmorgen stellten die Bundespolizeibeamten weiterhin einen 30-jährigen tunesischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, aus Monastir/Tunesien einzureisen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Hannover im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen versuchten schweren Diebstahls gegen den im Februar 2024 Verurteilten erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen wurde von dem in Hannover lebenden Mann nicht abgewendet, da er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort nicht begleichen konnte.
Er wurde somit nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.
Samstagvormittag wurde ein irakischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak vorstellte. Gegen den 24-Jährigen lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg vor. Diese hatte bereits im Dezember 2021 einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im März 2021 Verurteilten verfügt.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Frankreich lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen abwenden und seinen Flug in den Irak antreten.
Kurze Zeit später wurde ein 44-jähriger deutscher Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, der beabsichtigte, nach Antalya/Türkei zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann gleich dreifach gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte im Juli dieses Jahres wegen diverser Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz drei Haftbefehle gegen den Mann erlassen.
Doch der in Mülheim an der Ruhr lebende Reisende konnte die Geldbußen in Gesamthöhe von knapp 200 Euro begleichen und somit die Erzwingungshaft in Gesamthöhe von zehn Tagen abwenden
Sonntagmorgen stellten die Bundespolizeibeamten dann einen 60-jährigen libanesischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Beirut/Libanon zu fliegen. Auch dieser Mann wurde wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gesucht. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig im November 2022 einen Haftbefehl erlassen.
Auch der in Kassel lebende Reisende konnte die Geldbußen in Höhe von 550 Euro begleichen und somit die Erzwingungshaft in Höhe von neun Tagen abwenden.
Zuletzt wurde Sonntagnachmittag ein rumänischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Dublin/Irland vorstellte. Der 20-Jährige wurde ebenfalls gesucht. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte im September 2023 einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen den im August 2023 Verurteilten verfügt.
Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 140 Euro konnte der Mann jedoch nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von sieben Tagen nicht abwenden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der Verurteilte den Justizbehörden überstellt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.