Parkrempler und abhauen – kein Kavaliersdelikt! (insbesondere, wenn Alkohol und Drogen im Spiel sind)
Lfd. Nr.: 0747
Nach einem Parkrempler am Montag, 14. August, flüchtete der Verursacher von einem Parkplatz. Vergeblich, beim Antreffen gab es zudem Hinweise auf Alkohol und Drogen.
Parkrempler gibt es fast täglich. Eigentlich nichts Schlimmes. Man informiert die Polizei oder stellt den sofortigen Kontakt zum Geschädigten her und den Rest erledigt die Versicherung, denn dafür ist sie da. Leider glauben immer noch viele, dass ein solches Verhalten einem Kavaliersdelikt gleichkommt. Wer schon einmal Opfer einer Unfallflucht geworden ist, weiß, wie teuer und ärgerlich so etwas sein kann.
So geschehen am Montag gegen 14.30 Uhr auf dem Parkplatz des Freibades Froschloch in Dortmund-Hombruch. Ein 51-jähriger Dortmunder fährt plötzlich ruckartig rückwärts und kollidiert mit einem anderen geparkten Auto. Er stieg aus, schlüpfte in die Rolle eines Kfz-Sachverständigen und stellte fest, dass kein Schaden entstanden war. Trotz Aufforderung von Zeugen setzt er sich wieder in sein Auto und flüchtete.
Alarmierte Polizeibeamte konnten den Dortmunder im Rahmen der Fahndung antreffen. Spontan gab er zunächst an, jemand sei gegen sein Auto gefahren. Schnell fanden die Beamten einen weiteren Grund für die Flucht. Alkohol und Drogen. Beide Tests waren positiv. Das Nummernschild war übrigens gefälscht.
Ergebnis und Siegerehrung:
Urkundenfälschung (§ 267 Strafgesetzbuch)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 Strafgesetzbuch)
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 1 Abs. 6 i.V.m. § 39 PflVersG)
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 Abs. 1 StVG)
Er kam auch in den Genuß seinen Führerschein bei der Polizei zu lassen.
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Gunnar Wortmann
Telefon: 0231/132-1028
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de