BPOL NRW: Ein Glas Wein, das lasse sein! Bundespolizei stellt 57-jährigen Niederländer mit knapp 1,5 Promille nach Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr
In den Abendstunden des 14.08.24 wurde eine Streife der Bundespolizei auf einen Verkehrsteilnehmer in Herzogenrath aufmerksam, da dieser mehrfach auf die Gegenfahrbahn lenkte und die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund immer wieder verlangsamte.
Mittels Anhaltezeichen wiesen die Beamten daraufhin, dass er den PKW anhalten soll. Der Mann reagierte verzögert auf die Stoppzeichen und benötigte außergewöhnlich lange, bis er das Fahrzeug stoppte.
Dazu aufgefordert, händigte er einen niederländischen Führerschein sowie eine Identitätskarte aus. Eine Überprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab eine Fahndungsnotierung des Staates Niederlande im Schengener Informationssystem zur Sicherstellung beider Dokumente.
Die vorausgegangene Fahrweise des Mannes wurde durch einen Alkoholgeruch untermalt. Ferner sprach und artikulierte er sich sehr langsam.
Er wurde durch die Beamten wegen des Straftatverdachts der Trunkenheit im Verkehr belehrt, woraufhin er angab, lediglich ein Glas Wein getrunken zu haben. Er stimmte einem freiwilligen Alkoholtest zu. Dieser ergab einen Wert von ca. 1,5 Promille.
Die Weiterfahrt wurde dem Niederländer untersagt und eine Streife des Polizeipräsidiums Aachen wurde zuständigkeitshalber hinzugezogen.
Die Dokumente des Mannes wurden sichergestellt und er wurde zwecks weiterer Maßnahmen dem Polizeipräsidium Aachen zugeführt.
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