BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 20-jährigen Kölner wegen offenen Haftbefehls fest
Am 15. August 2024 gegen 08:15 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Köln einen 20-Jährigen in der E-Passage des Kölner Hauptbahnhofs. Der junge Mann konnte den Bundespolizisten eine gültige Duldung aushändigen.
Im Rahmen einer fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien stellte sich jedoch heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung vorlag. Die Jugendarrestanstalt Remscheid hatte die Fahndung aufgrund eines Diebstahlsdelikts ausgeschrieben.
Die Bundespolizisten nahmen den Iraker umgehend fest und führten ihn zur weiteren Identitätsprüfung in die Dienststelle am Kölner Hauptbahnhof. Dort bestätigte eine erkennungsdienstliche Sofortbehandlung zweifelsfrei den Fahndungstreffer.
Die ausschreibende Behörde wurde unverzüglich über den Vorfall informiert. Der Haftbefehl ordnete die Zuführung des Polizeipflichtigen an die Jugendarrestanstalt Remscheid und die Verbüßung einer Haftstrafe von vier Wochen Dauerarrest an.
Nach einer Durchsuchung und entsprechenden Belehrung wurde dem Mann die Festnahme schriftlich eröffnet. Nach Abschluss aller relevanter Maßnahmen überstellten die Beamten den 20-Jährigen an die Jugendarrestanstalt in Köln.
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