Todesermittlungsverfahren wegen verstorbener 14-Jähriger
Gestern Abend gegen 18 Uhr meldete ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Marzahn den Fund einer Frauenleiche im Keller des Gebäudes. Die Verstorbene konnte mittlerweile identifiziert werden, es handelt sich um eine 14-Jährige.
Da aufgrund des Alters und der Auffindesituation ein Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden die 3. Mordkommission und die Staatsanwaltschaft Berlin von Beginn an durch Einsatzkräfte der Polizeidirektion 3 (Ost) in die Ermittlungen mit einbezogen und ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses dient der Feststellung, ob ein Fremdverschulden vorliegt. Denn erst dann wäre der erforderliche Anfangsverdacht zur Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen gegeben.
Im Rahmen dieses Todesermittlungsverfahrens erfolgte heute auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sofortobduktion. Diese ergab keine Hinweise auf ein Fremdverschulden. Die Ergebnisse der veranlassten erforderlichen chemisch-toxikologischen Untersuchungen, die Hinweise etwa auf etwaigen Konsum von Substanzen wie Alkohol oder Drogen als Todesursache geben könnten, werden frühestens nächste Woche vorliegen.
Vorläufige Festnahmen erfolgten nicht. Da bislang keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, gibt es auch keinen Tatverdächtigen. Das Todesermittlungsverfahren dauert an.
Pressearbeit