Fahrzeugführerin unter Alkoholeinwirkung verursacht einen Verkehrsunfall
Am 23.08.2024 gegen 19:18 Uhr wurde der Einsatzleitstelle der Polizei Neubrandenburg ein Verkehrsunfall auf der L32 zwischen Torgelow und Hammer gemeldet.
Nach ersten Erkenntnissen fuhr die 38-jährige deutsche Fahrzeugführerin alleine mit ihrem Pkw Mazda die L32 aus Hammer kommend in Fahrtrichtung Torgelow. Aus bisher ungeklärter Ursache kam die Fahrzeugführerin kurz vor dem Ortseingang Torgelow nach rechts von der Fahrbahn ab, überfuhr einen Leitpfosten und kollidierte anschließend mit einem Straßenbaum.
Im Zuge der Unfallaufnahme nahmen die eingesetzten Kräfte bei der Fahrzeugführerin Alkoholgeruch wahr. Eine anschließend freiwillig durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 2,21Promille. Folglich wurde daraufhin im AMEOS Klinikum Ueckermünde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Des Weiteren gab die Fahrzeugführerin zu, dass sie aktuell nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Am Fahrzeug entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden im Wert von ca. 10.000,-EUR. Der Pkw wurde im Rahmen der Vermittlungshilfe durch ein von der Einsatzleitstelle Neubrandenburg verständigtes Abschleppunternehmen geborgen.
Insgesamt wird die Gesamtschadenssumme auf ca. 10.300,-EUR geschätzt.
Gegen die Fahrzeugführerin wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Im Auftrag
Jens Unmack
Erster Polizeihauptkommissar
Polizeiführer vom Dienst
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