Versammlung im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt – Bilanzmeldung
Die Polizei Berlin betreute gestern Abend eine Versammlung mit Bezug zum Nahostkonflikt in Kreuzberg. In der Spitze fanden ab 18 Uhr rund 350 Teilnehmende bei der Kundgebung mit dem Thema „Protestkundgebung mit Kulturbeiträgen gegen Polizeigewalt, anti-palästinensischen Rassismus und für einen Waffenstillstand im Nahen Osten“ an der nördlichen Seite des Südsterns. zusammen. Gegen 19.15 Uhr skandierten Versammlungsteilnehmende pro-palästinensische und volksverhetzende Parolen. Darüber hinaus wurden polizeifeindliche Sprechchöre angestimmt. Im Rahmen des Bühnenprogramms wurden gleichlautende Äußerungen von einem Musikkünstler getätigt, woraufhin dieser einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme unterzogen und eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen gefertigt wurde. Im weiteren Verlauf der Kundgebung kam es zu Flaschen- und Steinwürfen von Versammlungsteilnehmenden in Richtung der Einsatzkräfte. Auch wurde vereinzelt
Pyrotechnik gezündet. Gegen 19.30 Uhr wurde das Bühnenprogramm aufgrund eines technischen Defekts unterbrochen.
Wegen der fortlaufenden Auflagenverstöße und weiterhin andauernder Flaschenwürfe wurde den Versammlungsteilnehmenden gegen 19.40 Uhr mitgeteilt, dass das Hochhalten von Palästinensertüchern und Transparenten zur Behinderung der polizeilichen Beweissicherungsmaßnahmen zu unterbleiben hat. Im Zuge der Durchsetzung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegen mehrere Personen kam es zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen in Form von Schieben und Drücken. Gegen 20.50 Uhr wurde die Kundgebung durch den Versammlungsleiter mit verbleibenden 300 Teilnehmenden für beendet erklärt. Im Verlauf der Abstromphase versuchten sich mehrere Personengruppen, am Hermannplatz zusammenzufinden. Dies wurde durch Einsatzkräfte unterbunden. Hierbei mussten erneut Zwangsmaßnahmen in Form von Schieben und Drücken angewendet werden. Gegen 22.20 Uhr befanden sich keine ehemaligen Versammlungsteilnehmenden mehr am Ort.
Im Verlauf des Einsatzes wurden insgesamt 17 freiheitsbeschränkende Maßnahmen durchgeführt und 21 Strafanzeigen unter anderem wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, der Körperverletzung, des tätlichen Angriffs sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gefertigt. Insgesamt waren rund 440 Dienstkräfte im Einsatz. Vier Polizeikräfte wurden verletzt, verblieben jedoch im Dienst.
Pressearbeit