VW-Fahrer flüchtet vor Polizei
Am Donnerstag, 22.08.2024, hat der Fahrer eines VW Passat versucht sich einer Kontrolle zu entziehen. Nach einer Verfolgungsfahrt mit mehreren Streifenwagen stellten die eingesetzten Kräfte Insassen des Pkw. Der Fahrer muss sich nun wegen mehrerer Straftaten verantworten.
Gegen 20:00 Uhr wollte eine zivile Streifenwagenbesatzung der spezialisierten Verfügungseinheit des Zentralen Verkehrsdienstes aus Hannover den VW mit hannoverschen Kennzeichen und dessen Insassen auf der Vahrenwalder Straße in Höhe des Vahrenwalder Platzes kontrollieren. Der Fahrer versuchte jedoch sich der Kontrolle zu entziehen, beschleunigte das Auto und raste über die Kriegerstraße in Richtung Hannover-List.
Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt mit mehreren Streifenwagen, verlor der Fahrer die Kontrolle über den VW und prallte in der Steinmetzstraße gegen eine Straßenlaterne und einen Begrenzungspfosten. Unmittelbar nach dem Unfall öffneten sich alle Türen des Pkw und vier Männer flüchteten in unterschiedliche Richtungen. Dank zahlreicher Hinweise von Anwohnenden und Passanten stellten die Einsatzkräfte zwei Männer.
Die Einsatzkräfte erkannten einen 33-Jährigen aus Hannover als Fahrer des VW wieder. Die Beamten ermittelten, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Darüber hinaus zeigte ein Alcotest bei ihm ein Wert von 0,57 Promille. Dem 33-Jährigen werden nun diverse Straftaten vorgeworfen: das Durchführen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, die Gefährdung des Straßenverkehrs, der Verkehrsunfallflucht und das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Darüber hinaus stellten die Polizisten fest, dass die am VW angebrachten Kennzeichen nicht zu dem Fahrzeug gehörten und das Kennzeichenpaar aufgrund eines angezeigten Diebstahls zur Sachfahndung ausgeschrieben war. Der Mann muss sich daher auch wegen der Urkundenfälschung und dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Bei dem anderen vorläufig festgenommenen Mann handelte es sich um einen 17-Jährigen aus Hannover. Da diesem bislang rechtlich kein aktives Mitwirken an den oben genannten Straftaten nachgewiesen wurde, gilt er als Zeuge.
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