Bundespolizei Hannover – Vier Festnahmen an einem Tag
Hannover/Göttingen. Im Tagesverlauf des gestrigen Tages sind den Beamten der Bundespolizeiinspektion Hannover gleich vier gesuchte Personen ins Netz gegangen. Die erste Festnahme ereignete sich bereits in der Nacht gegen halb zwei; drei weitere folgten im Tagesverlauf.
Den Anfang machte ein 58-jähriger Deutscher in Hannover. Bei einer Kontrolle stellten die aufmerksamen Beamten einen bestehenden Haftbefehl im Fahndungsbestand zu dem amtsbekannten Mann fest. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte nach ihm wegen Diebstahls gesucht. Die rechtskräftig verhängte Geldstrafe von 600 Euro konnte er nicht entrichten, sodass er eine 30-tägige Restersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten musste.
Am Vormittag stoppten Zivilfahnder dann einen 30-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof Hannover. Auch er war durch die Staatsanwaltschaft Hannover zur Festnahme ausgeschrieben, allerdings wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz. Trotz mehrerer Versuche, den haftbefreienden Betrag aufzutreiben, konnte er die geforderten 400 Euro nicht entrichten. Die Folge ist nun ein 10-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.
Nur rund zwei Stunden später spürten die Zivilfahnder erneut einen gesuchten Mann auf. Ein 25-jähriger Somalier wurde im Personentunnel des Hauptbahnhofs kontrolliert. Auch bei ihm lag eine bestehende Fahndung der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Betäubungsmittelhandels vor. Das Amtsgericht Hannover hatte in seiner Entscheidung aus dem Juni 2024 eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt. Bei der Durchsuchung im Verlaufe der Festnahme entdeckten die Beamten zusätzlich eine kleine Menge von Amphetamin und leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Darüber hinaus konnte der Mann keinen erlaubten Aufenthalt nachweisen, sodass zusätzlich wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts gegen ihn ermittelt wird. Anschließend brachten die Beamten den Mann in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Nahezu zeitgleich kam es im Bahnhof Göttingen zu einer Leistungserschleichung durch eine 47-Jährige aus Uganda. Die Beamten des Bundespolizeireviers Göttingen stellten bei der Frau gleich zwei Fahndungsausschreibungen fest. Die Staatsanwaltschaft in Göttingen suchte sie wegen zweier Entscheidungen des Amtsgerichts Göttingen. Dieses verhängte aufgrund der Entziehung Minderjähriger eine Geldstrafe von insgesamt 3200 Euro und in einem anderen Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Erzwingungshaft von drei Tagen oder die Entrichtung einer Geldstrafe von 150 Euro. Die wohnsitzlose Frau aus Uganda konnte die Gesamtsumme von 3350 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen eingeliefert. Auch sie konnte keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, sodass neben das Erschleichen von Leistungen zusätzlich wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts gegen sie ermittelt wird.
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