BPOLI LUD: Geldstrafe beglichen, anschließend zurückgewiesen
Am Donnerstagmorgen lotsten die Einsatzkräfte auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße einen ukrainischen Kleintransporter in die Kontrollspur. Das Fahrzeug fuhr wenig später weiter, allerdings ohne eine ukrainische Frau (47).
Der Name der 47-Jährige stand auf der Fahndungsliste. Dafür hatte die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) gesorgt, nachdem vor fast genau einem Jahr ein Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt worden war. Die vom Amtsgericht Kaufbeuren durch Strafbefehl wegen Diebstahls erlassene Geldstrafe i.H.v. 450,00 Euro sowie die entstandenen Verfahrenskosten (81,00 Euro) beglich die Ukrainerin unmittelbar nach ihrer Festnahme.
Die Einreise wurde ihr dennoch verweigert. Weil sie nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllte, hatte die Bundespolizei im Zusammenhang mit der Einreiseverweigerung die Zurückweisung nach Polen angeordnet.
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